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Veröffentlicht am 8. Mai 2020

Ausführungsbestimmungen zum revidierten Jagdgesetz: Start der Vernehmlassung

Bern, 8.5.2020 - Das revidierte Jagdgesetz sieht zusätzliche finanzielle Mittel für die natürlichen Lebensräume der Wildtiere vor und passt die Regeln für den Umgang mit der wachsenden Zahl von Wölfen an. Die Umsetzung wird in einer Verordnung geregelt. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Vernehmlassung zum entsprechenden Entwurf eröffnet. Dadurch kann vor der Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz zu den Umsetzungsfragen Klarheit geschaffen werden. Mit der Verordnung wird insbesondere die Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger ausgeschlossen. Dies entspricht dem Willen des Parlaments.