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Veröffentlicht am 11. November 2020

Bundesrat stellt keinen Handlungsbedarf bei Programmvereinbarungen fest

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 einen Bericht zu den Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen verabschiedet. In Erfüllung des Postulats 19.3001 der nationalrätlichen Finanzkommission prüfte der Bundesrat, ob der Vollzug der Programmvereinbarungen vereinfacht werden kann. Die aktuelle Situation wird sowohl von den Bundes- wie auch von den Kantonsstellen positiv bewertet, daher verzichtet der Bundesrat auf konkrete Massnahmenvorschläge. Optimierungspotenzial sieht er vor allem bei der Digitalisierung des Vollzugs.