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MitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Revision des Gewässerschutzgesetzes

Das Parlament will das Gewässerschutzgesetz anpassen, um die Trinkwasserqualität langfristig zu sichern und die Gewässer besser zu schützen. Änderungen sind unter anderem beim Grundwasserschutz und bei der Abwasserreinigung vorgesehen.

Gemäss der Gesetzesvorlage sollen einerseits Fassungen zur Gewinnung von Trinkwasser durch die Bezeichnung sogenannter Zuströmbereiche besser vor Verunreinigungen geschützt werden. Andererseits sollen Abwasserreinigungsanlagen verbreitet bis 2050 ausgebaut werden, um mehr Spurenstoffe und Stickstoff auszuscheiden.

Die Revision sieht für Landwirtschaftsbetriebe weitere Ausnahmen bei der Anschlusspflicht an die Kanalisation vor. Schliesslich will der Bundesrat für sieben weitere Pestizidwirkstoffe ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festlegen.

Zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes und zur Änderung der Gewässerschutzverordnung hat der Bundesrat am 26. November 2025 die Vernehmlassungen eröffnet. Sie dauern bis am 12. März 2026.

Medienmitteilung 26. November 2025 - Bundesrat schnürt Paket zur Verbesserung der Trinkwasser- und Gewässerqualität

Parlament will Gewässerschutz stärken