Projektförderung
Das BAFU fördert und unterstützt innovative, wirkungsorientierte Bildungsprojekte. Der Fokus liegt auf Projekten, die zur Aneignung wichtiger Umweltkompetenzen und schliesslich zur Ressourcenschonung in der Berufswelt beitragen.
Aktuelle Information
In der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte wurde das Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27) behandelt. Der Nationalrat ist bei der Abstimmung bezüglich des Verzichts auf Förderbeiträge für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Bildung und Umwelt (Massnahme 47) dem Entscheid des Ständerats gefolgt und hat sich dafür ausgesprochen, dass der Kredit für die Förderbeiträge nicht gänzlich gestrichen, jedoch deutlich gekürzt werden soll. Somit können Umweltbildungsprojekte auch zukünftig mittels Finanzhilfen unterstützt werden, allerdings in kleinerem Rahmen. Das weitere Vorgehen und die genaue Umsetzung sind nun Gegenstand interner Abklärungen.
Bitte warten Sie mit der Eingabe von Gesuchen, die über das Jahr 2026 hinausgehen, bis definitive Entscheide vorliegen und kommuniziert werden.
Das BAFU unterstützt Projekte in der Berufs-, Hochschul- und berufsorientierten Weiterbildung finanziell und fachlich, die einen engen inhaltlichen Bezug zu den Zielen und Aufgaben des Amtes aufweisen. Insbesondere fördert das Amt Projekte, die sich an Fach- und Führungskräfte sowie Multiplikator/-innen wie Ausbildner und Dozentinnen richten. Die gesetzliche Grundlage dazu liefern Förderartikel, z.B. im Umweltschutzgesetz (Art. 49) oder Natur- und Heimatschutzgesetz (Art. 14a).
Gesuche um Finanzhilfen können jederzeit von Organisationen und Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in der Schweiz eingereicht werden. Gesuche werden nur geprüft, wenn sie mit den offiziellen BAFU-Formularen eingereicht werden (siehe Gesuchseingabe). Zudem muss bei Vertragsabschluss eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachgewiesen sein.
Mindestkriterien für die Unterstützung von Projekten
Unterstützt werden nur Projekte, die
- den Zielen des BAFU entsprechen;
- die gesetzlichen Grundlagen erfüllen;
- die Auflagen an Finanzhilfen des Bundes erfüllen;
- eine nationale oder mindestens überregionale oder sprachregionale Ausrichtung aufweisen;
- wirkungsorientiert ausgerichtet sind.
Das Kriterium der Wirkungsorientierung bezieht sich darauf, dass das Projekt auf die Erzielung spezifischer Wirkungen ausgerichtet ist und dementsprechend geplant und umgesetzt wird. Die erwünschten Wirkungen sind als konkrete Ziele zu formulieren (Wirkungsziele), an denen sich der Aufbau und die Umsetzung des Projekts orientiert (Leistungsziele).
Beispiele möglicher Projekte
- Konzeption und Aufbau neuer Bildungs- oder Weiterbildungsangebote
- (Weiter-)Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien
- Adaptation bestehender Bildungsangebote oder Lehr-/Lernmaterialien für andere Sprachregionen
- Erstellung von Bildungskonzepten für ausgewählte Fachkräfte in ressourcenrelevanten Berufsfeldern
- Erstellung von Bildungskonzepten für MultiplikatorInnen
Die Informationen zum Vorgehen zur Gesuchseingabe finden Sie hier:
