Veröffentlicht am 13. Juli 2026
Raumplanerische Massnahmen
Freiräume für die Erholung und gute akustische Qualitäten sind zentrale Bausteine einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach innen – insbesondere in lärmbelasteten Gebieten. Gut gestaltete Freiräume verbessern die Wohn- und Lebensqualität und sind wichtig für Wohlbefinden und Gesundheit.
Bei der Planung von Wohnraum an lärmigen Lagen sieht Artikel 24 des Umweltschutzgesetzes vor, dass sowohl Freiräume für die Erholung als auch Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität vorgesehen werden.

Freiräume tragen zur Erholung bei und fördern die Gesundheit der Bevölkerung. Trotz zunehmender Nutzungskonzentration und dichterer Besiedlung können Freiräume die Wohn- und Lebensqualität deutlich steigern. Ob Stadtpark, Grünanlage oder Platz – Freiräume bieten vielfältige Möglichkeiten, sich im Alltag zu erholen. Hier können Menschen spazieren und sich frei bewegen, sich mit anderen treffen oder einfach ungestört sein.
Darüber hinaus haben Freiräume auch im Zusammenhang mit Lärm positive Wirkungen. So mindern beispielsweise Grünflächen in Wohnnähe die Belästigung durch Strassen- und Bahnlärm. Schon der Blick ins Grüne kann die subjektive Lärmbelästigung verringern – ohne dass der Schallpegel sinkt. Je mehr Grün vorhanden ist, je besser Zugänglichkeit und Erreichbarkeit sind und je lieber die Menschen sich hier aufhalten, desto positiver wird auch die Umgebung wahrgenommen.

Durch ein vielfältiges Angebot an Freiräumen und deren gute Zugänglichkeit lässt sich die akustische Wohnqualität in verdichteten Gebieten deutlich verbessern. Quelle: Krass et al., 2025. Kompendium Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten. Rapperswil: OST. Neben Freiräumen sind Massnahmen zur Lärmminderung an der Quelle wichtig. Dazu zählen vor allem lärmreduzierende Massnahmen an Strassenverkehrsanlagen und eine optimierte Verkehrsführung. Selbst wenn mit diesen Massnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, sollten sie wenn immer möglich realisiert werden, da sie gute Voraussetzungen für eine hohe Wohnqualität schaffen.

Lärmarme Strassenbeläge, multifunktionale Strassenräume und die Förderung des Langsamverkehrs können die Wohnqualität im Innenentwicklungsgebiet verbessern. Quelle: Krass et al., 2025. Kompendium Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten. Rapperswil: OST. An der akustischen Qualität beteiligt sind auch die Gebäude und Oberflächen, da sie Schall reflektieren. Beispielsweise bestimmt die Gestaltung (Materialwahl, Struktur) und die Ausrichtung einer Fassade die akustische Wirkung (z.B. reflektierend vs. diffus streuend). Sie beeinflusst damit, ob der Aussenraum ruhiger empfunden wird. Dies ist vor allem bei grösseren Gebäuden relevant, da sie im Zusammenspiel mit anderen Gebäuden und Oberflächen den Lärm aufschaukeln können.
Architektur, Aussenraumgestaltung und die Gestaltung des Strassenraums können sich positiv auf die Schallausbreitung und Lärmwahrnehmung auswirken und so Siedlungsgebiete hörbar aufwerten.

Massnahmen im Strassenraum, die Architektur und die Freiraumgestaltung können die akustischen Verhältnisse vor Ort verändern und beeinflussen, wie Menschen diese Räume wahrnehmen und nutzen. Quelle: Krass et al., 2025. Kompendium Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten. Rapperswil: OST.
Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten
Die für das Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten massgebenden Bestimmungen wurden geändert und sind seit dem 1. April 2026 in Kraft. Mit den Anpassungen von Artikel 22 und Artikel 24 des Umweltschutzgesetzes (USG) sowie den Konkretisierungen in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden.
Einzonungen und Auf-/Umzonungen sind möglich, wenn die Lärmgrenzwerte eingehalten oder Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind.
Falls die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist, kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem Bauzonen ausscheiden und anpassen. Bei der Planung von Wohnraum müssen dabei die Freiräume und die Wohnqualität berücksichtigt werden.
Das Kompendium Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten der Fachhochschule OST zeigt auf, wie gemäss Artikel 24 USG und Artikel 29 LSV die Innenentwicklung durch eine sorgfältige Freiraumplanung und akustische Massnahmen auch an lärmbelasteten Standorten qualitätsvoll umgesetzt werden kann.

Systematik von Artikel 24 USG für Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten. Quelle: Erläuterungen zur Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Für die Erteilung der Baubewilligung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wenn die Lärmgrenzwerte nicht mit verhältnismässigem Aufwand eingehalten werden können. So sind Wohnbauten an Lagen mit überschrittenen Immissionsgrenzwerten unter anderem dann zulässig, wenn in jeder Wohneinheit eine kontrollierte Wohnraumlüftung sowie ein Kühlsystem installiert werden.

Systematik von Artikel 22 USG für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten. Quelle: BAFU, 2026.
Weiterführende Informationen
Akustische Qualität im Aussenraum
Evaluation Vollzugspraxis
Fallbeispiele
Stadtakustikseminar