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Veröffentlicht am 13. Juli 2026

Raumplanerische Massnahmen

Freiräume für die Erholung und gute akustische Qualitäten sind zentrale Bausteine einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach innen – insbesondere in lärmbelasteten Gebieten. Gut gestaltete Freiräume verbessern die Wohn- und Lebensqualität und sind wichtig für Wohlbefinden und Gesundheit.

Bei der Planung von Wohnraum an lärmigen Lagen sieht Artikel 24 des Umweltschutzgesetzes vor, dass sowohl Freiräume für die Erholung als auch Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität vorgesehen werden.

Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten

Die für das Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten massgebenden Bestimmungen wurden geändert und sind seit dem 1. April 2026 in Kraft. Mit den Anpassungen von Artikel 22 und Artikel 24 des Umweltschutzgesetzes (USG) sowie den Konkretisierungen in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden.

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