Revitalisierungen
Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Neben der Biodiversität profitieren auch Naherholung und Hochwasserschutz.
Die Gewässer der Schweiz sind über weite Strecken durch Verbauungen beeinträchtigt. Deshalb strebt die schweizerische Gewässer-schutzpolitik an, naturnahe Fliessgewässerstrecken zu erhalten oder durch Revitalisierungen zurückzugewinnen. Auch die Ufer von stehenden Gewässern sollen wieder natürlicher werden. Revitalisierungen tragen zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume bei. Im Zentrum stehen Massnahmen, die für Ökosysteme bestimmende Prozesse wieder in Gang bringen. Dadurch kann der Zustand des Lebensraums Gewässer verbessert und der Verlust an aquatischer Biodiversität gestoppt werden. Zudem können Revitalisierungen einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten sowie der Naherholung dienen. Bei der Planung von Projekten muss auch diesen Interessen Rechnung getragen werden.
Als Revitalisierungen gelten laut Gewässerschutzgesetz bauliche Massnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers. Die Kantone sind verpflichtet, Revitalisierungen strategisch zu planen und umzusetzen.
Gewässer aufwerten – für Mensch und Natur
Sieben Beispiele aus der ganzen Schweiz zeigen, wie Kantone und Gemeinden bei Revitalisierungsprojekten vorgehen
Planung und Finanzierung
Die Planungen wurden erstmals per Ende 2014 abgeschlossen, müssen aber alle 12 Jahre erneuert werden. Die Umsetzung von Projekten ist eine Mehrgenerationenaufgabe und wird rund 80 Jahre in Anspruch nehmen.
Die finanzielle Unterstützung durch den Bund erfolgt sowohl im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich als auch für Einzel-projekte. Die Subventionen erfolgen in Form von Abgeltungen an die Kantone (Art. 62b Abs.1 GSchG) und betragen je nach Art und Ausmass der jeweiligen Revitalisierungsmassnahme 35 - 80% der Projektkosten.
Erfahrungsaustausch
Das Bafu steht in engem Kontakt mit Wasser-Agenda 21, deren Ziel die Unterstützung von Fachleuten beim Vollzug des 2011 revidierten Gewässerschutzgesetzes ist. Des Weiteren werden in Zusammenarbeit mit EAWAG, WSL, ETHZ und EPFL interdisziplinäre Forschungsprojekte wie das Programm "Fliessgewässer Schweiz" und "Integrales Fliessgewässermanagement" durchgeführt. So soll Wissen erlangt und zusammengetragen werden, um daraus Konzepte und Werkzeuge für den Vollzug zu entwickeln.
Wasser-Agenda 21: Plattform Renaturierung
Erfolgsfaktoren für Revitalisierungsprojekte
Erfahrungen in der Schweiz und auf internationaler Ebene haben gezeigt, dass für das Gelingen von Revitalisierungen folgende Faktoren entscheidend sind:
- Bestehendes schützen
- Angrenzende naturnahe Abschnitte müssen miteinbezogen und das Besiedelungspotenzial der vorhandenen Pflanzen- und Tierbestände muss genutzt werden.
- Die Wiederherstellung von gewässertypischen Prozessen gelingt am besten, wenn den Gewässern mehr Raum zur Verfügung gestellt und ihre Eigendynamik verstärkt wird.
- Grossräumiges Vorgehen statt punktuelle Massnahmen.
- Bei eingeschränktem Raum bewährt es sich, einzelne Ökosystembausteine wiederherzustellen, zum Beispiel die Durchgängigkeit und die Anbindung von Seitengewässern.
- Erfolgskontrollen erlauben bei Revitalisierungen, positive Veränderungen aber auch nach wie vor bestehende Defizite zu identifizieren. Die daraus gezogenen Lehren können in künftige Vorhaben einfliessen.
Revitalisierungen haben Auswirkungen auf Gesellschaft, Politik und Wirtschaft - insbesondere auf die Landwirtschaft. Für das Gelingen der Projekte ist deshalb entscheidend, die entsprechenden Akteure frühzeitige miteinzubeziehen. Revitalisierungsprojekte sollten in einem partizipativen Prozess und in interdisziplinärer Zusammenarbeit entwickelt werden.
Im 2005 abgeschlossenen «Rhone-Thur-Projekt» ist ein Handbuch für die Umsetzungen von Revitalisierungsprojekten entstanden, das unter anderem Empfehlungen für das Einbinden von Akteuren und das Durchführen von Erfolgskontrollen enthält.