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Veröffentlicht am 14. Februar 2023

Rotwangen-Schmuckschildkröten

Seit 2008 verbietet die Freisetzungsverordnung den Umgang mit Rotwangen-Schmuckschildkröten, da die Tiere in der Schweiz invasiv sind und der Artenvielfalt schaden. Wer vor Jahren ein solches Tier erstanden oder erhalten hat, braucht sich dennoch nicht von ihm zu trennen. Eine Registrierung gestattet es Zoos und Auffangstationen, Rotwangen-Schmuckschildkröten zu halten. Private müssen ihre Tiere einer registrierten Auffangstation übertragen und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe abschliessen. Das langfristige Ziel ist eine Schweiz ohne invasive Rotwangen-Schmuckschildkröten.

9. März 2020

Rotwangen-Schmuckschildkröten

Verboten! Was tun?

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Was tun, wenn...

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