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Veröffentlicht am 18. November 2025

Schutz von Grundwasserfassungen

Viele Grundwasserfassungen, die der Trinkwasserversorgung dienen, sind von öffentlichem Interesse. Ein mehrzoniges System rund um die Fassungen schützt diese vor potenziellen Verunreinigungen. Die Vorsorge gewährleistet eine einfache und kostengünstige Wasserversorgung.

Rund 12’000 Grundwasserfassungen sind von öffentlichem Interesse. Das heisst, dass diese Quellen und Pumpwerke Grundwasser fördern, das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt wird.

Die Schutzbereiche mit unterschiedlich strengen Bestimmungen sind ähnlich dem Zwiebelschalenprinzip um diese Fassungen konzipiert. Sie werden Grundwasserschutzzonen und Zuströmbereiche Zu bezeichnet.

Grundwasserschutzzonen

Die Grundwasserschutzzonen sind in der Schweiz Teil der Infrastruktur zur Trinkwasserversorgung. Sie befinden sich rund um Quellen oder Pumpwerke, die Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse sind.

Je näher man an die Grundwasserfassung kommt, umso strenger sind die Regeln zum Schutz des Grund- und Trinkwassers. Die belebte Bodenschicht spielt dabei eine sehr wichtige Rolle; sie wirkt wie ein natürlicher Filter und reinigt versickerndes Wasser auf ganz natürliche Weise.

Sande und Kiese des Untergrunds haben auch eine gewisse Filterwirkung, diese ist jedoch deutlich weniger effizient als die belebte Bodenschicht. Bodenschicht und Untergrund zusammen bilden über dem Grundwasser eine sogenannte schützende Überdeckung.

Grundwasservorkommen im Lockergestein sind in der Regel viel besser durch diese Überdeckung geschützt als Grundwasservorkommen in Karstregionen wie dem Jura oder Gebiete mit Grundwasservorkommen in zerklüfteten Gesteinen wie in den Alpen. In diesen Regionen gelangen Schadstoffe viel einfacher ins Grundwasser.

Die Trinkwassernutzung ist daher stärker von Verunreinigungen bedroht. Dieses erhöhte Risiko wird beim Schutz der Grundwasserfassungen berücksichtigt.

Schutzzone S1: Sie liegt in der unmittelbaren Umgebung einer Grundwasserfassung und schützt diese vor Beschädigung und Verunreinigung. Hier sind nur Anlagen und Tätigkeiten erlaubt, die unmittelbar der Trinkwassernutzung dienen.

Schutzzone S2: Sie umschliesst die Zone S1. Sie soll das Trinkwasser vor Verunreinigungen durch nicht-mobile, abbaubare Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe sowie durch Krankheitserreger wie Keimen, Viren und Bakterien schützen. Innerhalb der Schutzzone S2 sind daher Anlagen und Tätigkeiten, durch die solche Schadstoffe und Krankheitserreger ins Grund- und Trinkwasser gelangen können, nicht zulässig.

Da die belebte Bodenschicht versickerndes Wasser reinigt, muss sie intakt bleiben. Grabungen, der Bau von Anlagen, das Versickern von Abwasser oder andere Tätigkeiten, die die Trinkwassernutzung gefährden, sind daher nicht zulässig.

Schutzzone S3 (Lockergestein): Sie umschliesst die Zone S2 und schützt das Trinkwasser vor Schadstoffeinträgen durch Unfälle. Dank der Distanz zur Grundwasserfassung verschafft sie Zeit und Platz, um Schadstoffe rechtzeitig zu entfernen, bevor sie ins Trinkwassernetz gelangen, oder um die Grundwasserfassung vom Trinkwassernetz zu nehmen.

Anlagen und Tätigkeiten, die das Grundwasser gefährden können, sind daher in der Zone S3 nicht zulässig. Dazu gehören insbesondere industrielle und gewerbliche Betriebe. Aber auch das Versickern von verschmutztem Abwasser oder das Abtragen der schützenden Überdeckung sind verboten.

Schutzzonen Sh (Karst / Kluft): Sie schützt das Trinkwasser in Bereichen mit einer hohen Vulnerabilität. Anlagen und Tätigkeiten, die das Trinkwasser verschmutzen oder das Fliessverhalten des Grundwassers verändern, sind nicht zulässig.

Schutzzone Sm (Karst / Kluft): Sie schützt das Trinkwasser in Bereichen mit einer mittleren Vulnerabilität. Auch die Zone Sm bewahrt das Grundwasser vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe oder einer Veränderung des Fliessverhaltens von Grundwasser durch Bauarbeiten. Es sind jedoch mehr Anlagen und Tätigkeiten möglich als in der Zone Sh.

Zuströmbereich Zu

Wie die Grundwasserschutzzonen schützt der Zuströmbereich Zu eine Grundwasserfassung, die für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Das u steht für unterirdisch, im Gegensatz zum Zuströmbereich Zo, der für oberirdische Gewässer gilt.

Der Zuströmbereich Zu deckt den wichtigsten Teil des Einzugsgebiets einer Grundwasserfassung ab, in dem 90 Prozent oder mehr des geförderten Grundwassers versickert. Er ist somit deutlich grösser als die Grundwasserschutzzonen und soll Beeinträchtigungen des Grundwassers durch nicht-abbaubare und mobile Stoffe – wie etwa Nitrat oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln – unterbinden.

Nicht jede Grundwasserfassung, die der Trinkwassernutzung dient, benötigt einen Zuströmbereich Zu. Die Kantone bezeichnen Zuströmbereiche Zu für Grundwasserfassungen, deren Trinkwasser bereits verunreinigt ist oder eine Verunreinigung droht. Einschränkungen gelten daher nur für den Einsatz der Stoffe, welche die Verunreinigung verursachen. Die Erfahrung zeigt, dass dies häufig Dünger (Nitrat) und Pflanzenschutzmittel sind.

Grundwasserschutzareale

Der Schutzstatus eines Grundwasserschutzareals entspricht demjenigen einer Schutzzone S2, d.h. es gilt insbesondere ein Bauverbot. Damit scheiden die Kantone noch unbebaute Flächen für künftige Grundwasserfassungen aus. Diese Landreserven braucht es, weil die Wahl geeigneter Fassungsstandorte vor allem in den dicht besiedelten und wirtschaftlich intensiv genutzten Regionen immer schwieriger wird.

Die Bevölkerung soll auch in Zukunft mit ausreichend und einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden können. Der künftige Trinkwasserbedarf und somit der Bedarf der nötigen Schutzflächen wird bestimmt durch das Bevölkerungswachstum, den erforderlichen Ersatz bestehender Trinkwasserfassungen mit unzureichenden Schutzmöglichkeiten sowie den klimatischen Veränderungen hin zu längeren Trockenperioden.

Weiterführende Informationen

Universität Neuenburg: Plattform Grundwasserschutz