Tätigkeiten in geschlossenen Systemen
Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen
Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen wie Laboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäuser oder Tieranlagen werden in drei verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese legen verschiedene Schutzziele für Forschungs-, Diagnostik- und Produktionstätigkeiten fest. Diese Tätigkeiten müssen entsprechend ihrem Risiko für Mensch und Umwelt gemeldet oder bewilligt werden.
Meldungen und Bewilligungsgesuche
Vorgehensweise beim Einreichen von Meldungen und Bewilligungsgesuchen nach Einschliessungsverordnung (ESV).
Erläuterungen zum Melde- und Bewilligungsverfahren nach der Einschliessungsverordnung
Information zur Einreichung einer Meldung oder eines Bewilligungsgesuches für eine Tätigkeit mit gentechnisch veränderten, einschliessungspflichtigen gebietsfremden oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen.
Veranstaltungen und Kurse für Biosicherheitsbeauftragte (BSO)
Das Curriculum Biosicherheit - Eine Initiative des BAFU, des BAG, der SUVA und der EFBS
Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes
Die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes ist die Ein- und Ausgangspforte für alle Meldungen und Bewilligungsgesuche nach der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV).