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Veröffentlicht am 24. September 2026

Typenprüfung und Qualitätsbeurteilung

Werden für Lawinen- und Steinschlagverbauungen Subventionen des Bundes beansprucht, so dürfen in diesen Verbauungen nur Produkte verwendet werden, welche in den folgenden Listen bzw. Verzeichnissen aufgeführt sind oder im Falle von Steinschlagverbauungen definierten Qualitätsansprüchen gemäss Zwischenlösung UW 1805 genügen (siehe Dokument weiter unten).

Für Lawinenverbauungen und Ankermörtel ist eine Prüfung, wie in der technischen Richtlinie «Lawinenverbau im Anbruchgebiet» beschrieben, erforderlich. Sie erfolgt unter der Leitung der Expertenkommission Lawinen und Steinschlag (EKLS) in enger Zusammenarbeit mit der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL und verschiedenen Prüfinstituten wie zum Beispiel der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA).
Die offizielle Aufnahme in die Listen und Verzeichnisse von geprüften Lawinenverbauungen und Ankermörtel erfolgt durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Für Steinschlagverbauungen wird kein Verzeichnis des Bundesamtes für Umwelt BAFU mehr geführt. Im Rahmen der Überarbeitung des UW 1805 werden die Rahmenbedingungen, Organisation und Abläufe der Qualitätsbeurteilung von Steinschlagschutznetzen überprüft.

Die Qualitätsbeurteilung von Steinschlagschutznetzen erfolgt bis zur Veröffentlichung der Nachfolgepublikation der Umwelt-Wissen-Publikation «Qualitätsbeurteilung von Steinschlagschutznetzen und deren Fundation» (UW 1805) entsprechend der beschriebenen Zwischenlösung (siehe Dokument unten "Ergänzung UW 1805").

Zwischenlösung

Beurteilungsstelle für Steinschlagschutznetze

Kontakt

Richtlinien und Anleitungen für die Praxis

2. Februar 2018

Grundlagen zur Qualitätsbeurteilung von Steinschlagschutznetzen und deren Fundation

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