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Veröffentlicht am 2. Februar 2026

UNESCO-Welterbe

Die Welterbe-Liste ist ein Instrument des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention). Die Liste führt die Güter auf, denen das Welterbe-Komitee aussergewöhnlichen universellen Wert bescheinigt.

Die Welterbekonvention von 1972 ist aus dem visionären Gedanken entstanden, Natur- und Kulturgüter von aussergewöhnlichem universellem Wert unter die Obhut der gesamten Menschheit zu stellen. Die Aufnahme in die Welterbe-Liste erfolgt auf Antrag des Staates, in dem das kandidierende Gebiet liegt.

In der Schweiz befassen sich in enger Zusammenarbeit das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, das Bundesamt für Kultur BAK und das BAFU mit den Belangen der Welterbekonvention. Offizielles Organ des Bundes für den Schutz des Weltkulturerbes ist die schweizerische UNESCO-Kommission. Das BAFU betreut als federführendes Amt die Weltnaturerbe-Gebiete. Über die Anträge der Staaten zur Aufnahme einzelner Objekte in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee für die Naturgüter auf Antrag der Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen (IUCN) beziehungsweise des Internationalen Rats für Denkmäler und historische Stätten (ICOMOS) für Kulturgüter. An den jährlichen Sitzungen des Welterbekomitees wird auch über den Zustand und die Entwicklung von bereits aufgenommenen Denkmälern beraten.

Schweizer Objekte der Welterbeliste

In der Schweiz sind dreizehn Objekte in der Welterbeliste verzeichnet, vier davon als Weltnaturerbe: Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch, Monte San Giorgio, Tektonikareana Sardona und die Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas. Dieses Welterbe ist seriell und die in der Schweiz gelegenen Elemente sind die alten Buchenwälder in den Tälern Lodano, Busai und Soladino sowie auf dem Bettlachstock. Das Lavaux ist als Kulturlandschaft in der Liste verzeichnet. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden kümmert sich das BAFU um den Schutz des aussergewöhnlichen, universellen Werts des Weltnaturerbes und dessen Erhaltung für künftige Generationen.

Wer sich persönlich für den Schutz des Welterbes engagieren möchte, kann die Schweizer Charta zum Welterbe unterzeichnen.

Aktionsplan Welterbe Schweiz

Aus der Sicht der verantwortlichen Bundesstellen BAK, BAFU und EDA sind für Welterbestätten gewisse grundlegende Anforderungen zu erfüllen, was heute jedoch noch nicht von allen Welterbestätten erreicht wird. Lücken bestehen namentlich in der Koordination eines Managementsystems im Sinne des Welterbes, bezüglich der Umsetzung des Umgebungsschutzes (Schutz vor negativen Einflüssen von ausserhalb der Stätte) sowie im Wissen aller Beteiligten zum internationalen und nationalen System Welterbe.
BAK, BAFU und EDA haben deshalb den Aktionsplan Welterbe Schweiz 2016-2023 entwickelt, der gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Stätten umgesetzt werden soll.

Verankerung des Welterbes in der Raumplanung

Mehr als die Hälfte der Kantone beherbergen mittlerweile Welterbestätten. Damit stellen sich Fragen zur Umsetzung der Welterbekonvention und deren Richtlinien in der Raumplanung auf kantonaler und kommunaler Ebene. Das BAFU hat, in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Kultur (BAK) und für Raumentwicklung (ARE), ein Merkblatt zu diesem Thema erarbeitet. Es dient der fachlichen Unterstützung der kantonalen Planungsbehörden bei der Integration der Welterbestätten und ihrer Schutzwerte in die Raumplanung.

Projekt strategische Auslegeordnung UNESCO-Welterbe Jungfrau-Aletsch

Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat im Mai 2025 das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt, zusammen mit den Bundesämtern für Raumentwicklung (ARE), für Verkehr (BAV) und für Energie (BFE) sowie den Kantonen Bern und Wallis eine strategische Auslegeordnung für das UNESCO-Welterbe Jungfrau-Aletsch zu erarbeiten. Die Schweiz beantwortet damit eine Anfrage des Welterbezentrums der UNESCO (World Heritage Center WHC), das im Februar 2024 um Informationen zu geplanten Projekten gebeten hatte. Die Schweiz ist verpflichtet, dem Welterbezentrum regelmässig Bericht zu erstatten. Diese Information hat seit 2016 mehrmals stattgefunden.

Die strategische Auslegeordnung soll einen Überblick schaffen über anstehende Vorhaben und auch ihre potenziellen Auswirkungen auf den aussergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte abschätzen. Zudem soll das Projekt die konsolidierte Haltung der Schweiz zur Entwicklung des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch liefern. Dank der strategischen Auslegeordnung soll die Absprache mit den Gremien der Welterbekonvention erleichtert und die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöht werden. Vorgesehen ist, dass die strategische Auslegeordnung Ende 2026 vorliegen wird.

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