Untersuchung und Sanierung
Zeigen die Fragen der Entscheidungshilfe auf, dass eine Untersuchung empfehlenswert ist, sollte diese durch ein Fachbüro durchgeführt werden – genauso wie die anschliessende Sanierung. An den Kosten beteiligt sich der Bund mit dem VASA-Altlastenfonds.
Bei der Untersuchung entnimmt die Fachperson mit einem sogenannten Handbohrstock aus der obersten Bodenschicht an verschiedenen Stellen Erdreich und mischt die Materialien zu einer oder mehreren Proben zusammen. Diese werden anschliessend in ein auf Umweltanalytik spezialisiertes Prüflabor geschickt. Das Labor bereitet die Probe auf und misst die Schadstoffgehalte. Anschliessend verfasst das Umweltfachbüro einen Untersuchungsbericht: Dieser dokumentiert den gesamten Prozess von der Probenentnahme bis zur Auswertung, hält die Analyseresultate fest und zeigt auf, ob die Grenzwerte überschritten werden. Das Fachbüro kann die Eigentümerschaft anschliessend auch hinsichtlich der Sanierung beraten oder Empfehlungen dazu abgeben, wie sich der Boden künftig nutzen lässt.
Was kostet eine Bodenuntersuchung?
Die genauen Kosten variieren je nach der individuellen Situation – etwa aufgrund der Grösse der Verdachtsfläche oder der Anzahl benötigter Bodenproben. Erfahrungswerte zeigen, dass mit Kosten von wenigen tausend Franken zu rechnen ist. Am besten lassen Sie sich den Aufwand vorab von in Frage kommenden Umweltfachbüros offerieren. Es empfiehlt sich, mehrere Offerten einzuholen. Details zur anschliessend eventuell notwendigen Sanierung und zur teilweisen Übernahme der Kosten durch den Bund finden Sie weiter unten im Text und im Merkblatt «Sanierung und Kosten» (siehe weiterführende Informationen).
Bitte beachten Sie: Welchen Kostenanteil der VASA-Altlastenfonds übernehmen wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Flächen im öffentlichen oder privaten Eigentum handelt.
Welche Sofortmassnahmen kann ich treffen?
Zeigt die Untersuchung eine kritische Bodenbelastung und spielen auf der betroffenen Fläche regelmässig Kleinkinder, steht die Sanierung aber noch an, sollten Sie vorsorglich folgende Massnahmen treffen:
- Sorgen Sie bei Rasenflächen für einen dichten Bewuchs;
- Bedecken Sie schlecht bewachsene Bodenflächen mit Holzschnitzeln, Rollrasen oder ähnlichen Materialien, um einen direkten Bodenkontakt zu verringern;
- Sorgen Sie dafür, dass Kleinkinder möglichst nicht im Boden buddeln und nach dem Spielen auf der fraglichen Fläche die Hände waschen.
Wie läuft die Sanierung ab?
Die Sanierung von belasteten Böden muss von einem darauf spezialisierten Umweltfachbüro durchgeführt oder zumindest begleitet werden. Bei der Sanierung werden in der Regel die obersten 20 bis 30 Zentimeter Boden entfernt und daraufhin rechtskonform entsorgt. Am Schluss wird die sanierte Fläche mit neuem Bodenmaterial wiederhergestellt. Das detaillierte Vorgehen bei einer Sanierung ist im Merkblatt «Sanierung und Kosten» (siehe weiterführende Informationen) beschrieben. Eine Auswahl geeigneter Fachbüros finden Sie beispielsweise hier:
- OdA Abfall- / Rohstoffwirtschaft, Zusammenschluss der wichtigsten Branchenverbände der Abfall- und Rohstoffwirtschaft der Schweiz
- Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz, mit dem Verzeichnis der Bodenfachpersonen.
- Allenfalls können Ihnen auch die kantonalen Altlasten- und Bodenfachstellen weiterhelfen.
Kosten einer Sanierung
Die Kosten für eine Sanierung von schadstoffbelasteten Böden von privaten Kinderspielplätzen und Hausgärten sind unter anderem abhängig von der Grösse der Fläche und dem Aufwand für die Aushubarbeiten sowie für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Als sehr grobe Schätzung können Sie von rund 250 Franken pro Quadratmeter Fläche ausgehen.
Mitfinanzierung durch den Bund
Der VASA-Altlastenfonds des Bund beteiligt sich auf Gesuch hin an den angefallenen Kosten:
- Bei Kinderspielflächen im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften übernimmt er 60 Prozent der Untersuchungs- und Sanierungskosten.
- Bei Kinderspielflächen im Privatbesitz übernimmt er 40 Prozent der Sanierungskosten.
Die Mitfinanzierung über den VASA-Altlastenfonds ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft:
- Der Sanierungsbedarf muss belegt sein;
- Die Sanierung muss abgeschlossen sein;
- Die sanierte Fläche bleibt als Kinderspielfläche erhalten;
- Es liegt eine Zusammenstellung der anrechenbaren Kosten vor.
Eine detaillierte Beschreibung der Bedingungen finden Sie im Merkblatt «Sanierung und Kosten» (siehe weiterführende Informationen.
Wie stelle ich als Privateigentümerin oder Privateigentümer ein Abgeltungsgesuch?
Nach Abschluss der Sanierung müssen Sie das Gesuch bei der kantonalen Altlastenfachstelle einreichen. Folgende Unterlagen sind beizulegen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular (zu beziehen bei der kantonalen Altlastenfachstelle)
- Untersuchungsbericht des Umweltfachbüros;
- Sanierungsbericht des Umweltfachbüros;
- Tabellarische Kostenzusammenstellung der anrechenbaren Kosten inkl. Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise.
Welche Kosten sind bei einer Sanierung anrechenbar?
Als anrechenbar gelten jene Kosten, die für eine erfolgreiche Sanierung notwendig sind und in direktem Zusammenhang damit stehen. Dazu zählen insbesondere:
- Begleitung der Sanierung durch das Umweltfachbüro, inkl. Sanierungsbericht;
- Baubewilligungsverfahren (sofern erforderlich);
- Erschliessung der Baustelle, Baueinrichtungen, Entfernung von Objekten wie z.B. Spielgeräte;
- Arbeits- und Emissionsschutzmassnahmen (sofern erforderlich);
- Probenentnahme und Analytik während der Sanierung;
- Aushubarbeiten für die eigentliche Sanierung;
- Abtransport und Entsorgung des abgetragenen, belasteten Bodens;
- Nachweis, dass die Schadstoffe soweit nötig entfernt wurden;
- Wiederherstellung der Bodenoberfläche mit Zuführung von geeignetem Bodenmaterial;
- einfache Wiederherstellung des Ursprungszustandes (Rasenansaat, entfernte Gestaltungselemente wieder montieren).