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MitteilungVeröffentlicht am 2. März 2026

Klimabezogene Angaben – neue Vollzugshilfe schafft Rechtsicherheit

Eine neue Vollzugshilfe des BAFU klärt die Verwendung klimabezogener Begriffe wie «CO₂-neutral». Sie schafft die Grundlagen dafür, dass sie klar, wahr und belegbar sind. Die Vollzugshilfe präzisiert eine Änderung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das BAFU hat eine neue Vollzugshilfe zur Beurteilung klimabezogener Angaben veröffentlicht. Sie konkretisiert die seit 1. Januar 2025 geltende Rechtspflicht, wonach Klimaangaben zu Produkten und Unternehmen durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden müssen. Die Vollzugshilfe unterstützt eine einheitliche Anwendungspraxis für Behörden und Private, welche am Vollzug des UWG mitwirken und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen. Zentrale Punkte: Produktbezogene Angaben dürfen nicht durch Kompensationsmassnahmen begründet werden. Bei Unternehmen ist dies unter strengen Bedingungen möglich, wobei Emissionsreduktionen Priorität haben. Der Begriff «klimaneutral» ist derzeit faktisch nicht nachweisbar und sollte nicht verwendet werden. Über allem steht der Grundsatz: Klimaangaben müssen klar, wahr und belegbar sein.