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Vollzugshilfen und Mitteilungen an Gesuchsteller

Das BAFU veröffentlicht in seiner Reihe „Umwelt-Vollzug“ Vollzugshilfen und Mitteilungen an Gesuchsteller.

Vollzugshilfen sind Publikationen des BAFU als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die kantonalen Vollzugsbehörden. Sie konkretisieren die bundesumweltrechtlichen Vorgaben (bzgl. unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung des Ermessens) und sollen eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden die Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind. Vollzugshilfen sind daher in erster Linie ein Instrument der Bundesaufsicht über den kantonalen Vollzug des Bundesrechts.

Die Mitteilungen an Gesuchsteller beziehen sich auf Gesuche, über die das BAFU entscheidet. Darin informiert das BAFU darüber, welche formellen und materiellen Anforderungen die Gesuchsteller bei Gesuchen an das BAFU zu beachten haben.

Das folgende Verzeichnis umfasst alle gültigen und aktuellen Vollzugshilfen des BAFU als Aufsichts- oder Fachbehörde und Mitteilungen des BAFU als Vollzugsbehörde. Das Verzeichnis ist nach Themen geordnet.

Abfall: Vollzugshilfen

Altlasten: Vollzugshilfen

Biodiversität: Vollzugshilfen

Biotechnologie: Vollzugshilfen

Boden: Vollzugshilfen

Chemikalien: Vollzugshilfen

Elektrosmog und Licht: Vollzugshilfen

Klima: Vollzugshilfen

Landschaft: Vollzugshilfen

Lärm: Vollzugshilfen

Licht: Vollzugshilfen

Luft: Vollzugshilfen

Naturgefahren: Vollzugshilfen

Recht: Vollzugshilfen

Störfälle: Vollzugshilfen

UVP: Vollzugshilfen

Wald und Holz: Vollzugshilfen

Wasser: Vollzugshilfen