Die Schweiz verfügt über eine umfassende Strategie im Umgang mit Risiken durch Naturgefahren, denen sie als alpines und dicht besiedeltes Land ausgesetzt ist. Um das Risiko durch Naturgefahren auch in Zukunft begrenzen zu können, wurde 2016 ein Aktionsplan definiert, dessen Massnahmen bis 2040 umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hat am 19. November 2025 den zweiten Bericht zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen zur Kenntnis genommen.
Naturgefahren sind und bleiben ein aktuelles Thema in der Schweiz. Sie werden zu einem Risiko, wenn sie Personen, Siedlungen und Infrastrukturen bedrohen. Die Schweiz ist mit ihrer hohen Siedlungs- und Infrastrukturdichte den Risiken durch Naturgefahren besonders stark ausgesetzt. Die rasch fortschreitende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie der Klimawandel und die damit einhergehenden häufigeren Extremwetter-Ereignisse erhöhen zudem das Risiko von Personen- und Sachschäden.
Bund, Kantone, Gemeinden und weitere Partner arbeiten deshalb gemeinsam für den Schutz vor Naturgefahren. Seit den 2000er Jahren kommt dabei das integrale Risikomanagement (IRM) zum Einsatz. Dieses betrachtet Naturgefahren ganzheitlich, um mit einer geeigneten Kombination von raumplanerischen, biologischen, technischen und organisatorischen Massnahmen die Zunahme von Risiken zu begrenzen und inakzeptable Risiken auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dabei werden Sicherheit, Wirtschaftlichkeit als auch Nachhaltigkeit gleichermassen berücksichtigt.
Basierend auf dem Postulat 12.4271 von alt Nationalrat Christophe Darbellay und dem daraus folgenden Auftrag des Bundesrates und des Parlaments hat das Bundesamt für Umwelt BAFU den Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» erarbeitet und im Jahr 2016 veröffentlicht. In diesem Bericht wurde die gesamte Naturgefahrensituation sowie zugehörige Aktivitäten in der Schweiz analysiert. Unter Berücksichtigung des IRMs wurden dabei Lücken im Umgang mit Naturgefahren festgestellt und im Bericht aufgezeigt. Auf dieser Grundlage wurden 67 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern definiert, welche die Situation massgeblich verbessern sollen. Der Bericht wurde vom Bundesrat am 24. August 2016 verabschiedet und die Umsetzung dieser Verbesserungsmassnahmen an die jeweiligen Bundesämter und Fachstellen in Auftrag gegeben.
Aktueller Stand
Im Jahr 2020 zog das BAFU mit dem Standbericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» ein erstes Fazit zur Umsetzung der Massnahmen. Vier Jahre nach der Bestandsaufnahme lag der Umsetzungsstand der Massnahmen bei gut 25 Prozent. Während bereits ein Viertel der Massnahmen in diesem Zeitraum abgeschlossen werden konnten, wurde die Ausarbeitung diverser weiterer Massnahmen eingeleitet. Zudem benötigten diverse Massnahmen zur erfolgreichen Umsetzung eine Rechtsanpassung, für welche der Ausarbeitungsprozess begonnen hatte.
Im Jahr 2025 folgte der zweite Standbericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz». Darin wurde ersichtlich, dass die Umsetzung der Massnahmen in den vergangenen Jahren weit vorangeschritten war und der aktuelle Umsetzungsgrad neu bei 69% liegt. Bereits 29 der 67 Massnahmen sind vollständig umgesetzt (Stand: August 2025). Zudem sind weitere Massnahmen in Teilprojekten ebenfalls bereits realisiert worden.
Ein Meilenstein in der Umsetzung der Massnahmen der letzten Jahre waren die Rechtsanpassungen im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG), im Waldgesetz (WaG), der Wasserbauverordnung (WBV) sowie der Waldverordnung (WaV). Diese wurden im Jahr 2017 eingeleitet und am 10. März 2024 vom Parlament einstimmig angenommen. Die revidierten Gesetze und Verordnungen traten am 1. August 2025 in Kraft und sollen die rechtliche Grundlage im Bereich gravitativer Naturgefahren verbessern, um für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt zu sein.
Der neuste Standbericht beschreibt vornehmlich Massnahmen, bei welchen Fortschritte seit dem letzten Standbericht erzielt werden konnten. Diese sind vor allem in den Handlungsfeldern «Gefahren- und Risikogrundlagen», «Vorsorge» sowie «Bewältigung und Regeneration» zu finden. Unten ist eine Auswahl an Massnahmen beschrieben, welche seit dem letzten Standbericht (Zeitraum 2020 – 2025) umgesetzt und implementiert wurden.
Handlungsfelder
Ziele des Handlungsfeldes Dieses Handlungsfeld strebt Verbesserungen in Gefahren- sowie Risikogrundlagen an. Zudem fördert es Anstrengungen, um das Monitoring und die Früherkennung von Naturgefahren zu verbessern.
Ausgewählte Beispiele von umgesetzten Massnahmen (Zeitraum 2020 – 2025):
Hagelklima Schweiz: MeteoSchweiz hat mit weiteren Partnern eine einheitliche sowie räumlich differenzierte Hagelklimatologie für die Schweiz erarbeitet. Die Hagelgefährdungskarten und räumliche Extremwertstatistiken liefern wichtige Grundlagen für die Hagelnormen. Zudem stellen sie Hinweise für die Gefährdung durch Hagelereignisse in der Schweiz dar. Für die Erstellung wurde eine neue Generation von Radar- und Referenzdaten sowie deren Auswertung mit modernen statistischen Methoden verwendet, die zu einer erheblichen Verbesserung der bisherigen Grundlagen führte.
Alpiner Niederschlag: In Zusammenarbeit mit europäischen Nachbarländern hat MeteoSchweiz eine Erweiterung des Alpinen Niederschlags Gitterdatensatzes (APGD) für die Schweiz erstellt. Der APGD-Datensatz ist eine Analyse des täglichen Niederschlags für den gesamten Alpenraum, basierend auf Messungen aus Österreich, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Italien, Slowenien und der Schweiz. Der Datensatz wurde im Rahmen der EURO4M (European Reanalysis and Observations for Monitoring) entwickelt und ist ein Projekt der Europäischen Union.
Erdbebenrisikomodell: In Zusammenarbeit verschiedener Fachstellen und Bundesämter wurde für die Schweiz ein erstes nationales und öffentlich zugängliches Erdbebenrisikomodell erarbeitet, das neben der Gefährdung auch mögliche Schäden abschätzt. Das Erdbebenrisikomodell für die Schweiz und die darauf basierenden Produkte dienen der Erdbebenvorsorge, der Ereignisbewältigung, der Sensibilisierung und als Grundlage für spezifische Risikoanalysen.
Ziele des Handlungsfeldes Dieses Handlungsfeld fördert die Vorsorge und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber Naturgefahren.
Ausgewählte Beispiele von umgesetzten Massnahmen (Zeitraum 2020 – 2025):
Siedlungsentwässerung: Der Verband der Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA hat die neue Richtlinie «Hydraulische Beurteilung in der Siedlungsentwässerung» erarbeitet. Diese beschreibt die Kriterien und die Methodik zur gesamtheitlichen hydraulischen Beurteilung der Siedlungsentwässerung. Die Richtlinie wurde einer umfassenden Vernehmlassung unterzogen und kann dadurch breit angewendet werden.
Schwammstadt: Das BAFU und das ARE haben zusammen den Bericht «Regenwasser im Siedlungsraum» ausgearbeitet. Unter anderem wird darin das Schwammstadtkonzept vorgestellt. Es handelt sich dabei um einen integralen Lösungsansatz zur Vermeidung von Schäden durch Oberflächenabfluss und zur Verminderung der Hitzebelastung. Das Konzept sieht vor, die Stadt als Schwamm zu entwickeln, welcher Wasser bei Überfluss aufsaugt und bei Bedarf langsam wieder abgibt.
Informationsplattform «Schutz vor Naturgefahren»: Die Vereinigung der kantonalen Gebäudeversicherer VKG hat in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern die Webseite «Schutz vor Naturgefahren» erarbeitet. Diese bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden in der ganzen Schweiz die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise Informationen zur Risikosituation ihrer Parzelle in Bezug auf Naturgefahren zu erhalten. Zusätzlich beinhaltet die Webseite konkrete Tipps und sämtliche in der Schweiz verfügbare Grundlagen zu Naturgefahren.
«Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025 - 2028»: Das BAFU hat das «Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025 - 2028» überarbeitet. Dieser Leitfaden regelt die partnerschaftliche Umsetzung der Umweltpolitik zwischen Bund und Kantonen. In den Programmvereinbarungen werden die Leistungen des Kantons, der finanzielle Beitrag und diverse Modalitäten festgelegt.
Im neuen Handbuch sind, gestützt auf die Rechtsanpassungen im Wasserbau- (WBG) sowie im Waldgesetz (WaG), der Unterhalt und die Instandstellung von Schutzmassnahmen erstmalig beitragsberechtigt.
Ziele des Handlungsfeldes Dieses Handlungsfeld hat zum Ziel, die Bewältigung von Naturereignissen zu verbessern sowie die anschliessende Regeneration eines Ereignisses zu vereinfachen.
Ausgewählte Beispiele von umgesetzten Massnahmen (Zeitraum 2020 – 2025):
Speicherseen als Hochwasserschutz: Durch die Revision der Wasserbauverordnung (WBV) wurde der kantonale Vollzugsauftrag präzisiert, sodass Speicherseen bei Hochwasser nach Möglichkeit neu als Rückhalteoption zu nutzen sind. Zusätzlich wurde die WBV entsprechend angepasst, sodass Ertragsausfälle, welche durch die Hochwasserrückhaltemöglichkeit entstehen, durch den Bund abgegolten werden können.
«CAP Suisse»: Um den elektronischen Informationsaustausch sowie den Warnvorgang bei Naturereignissen zu vereinfachen, wurde nach internationalem Standard ein spezifisches Common Alerting Protocol (CAP) für die Schweiz ausgearbeitet. Das «CAP Suisse» ermöglicht es, die Bevölkerung über verschiedene Kanäle einheitlich und effizient vor möglichen Gefahren zu warnen. Zudem sind die Daten durch den CAP-Standard mit Drittanbietern kompatibel, was die Reichweite der Warnung massiv erhöht.
Ziele des Handlungsfeldes Für dieses Handlungsfeld steht die Stärkung der Bildung und Kommunikation bezüglich Naturgefahren und deren Risiken im Mittelpunkt, um alle betroffenen Akteure entsprechend auszubilden sowie zu sensibilisieren.
Ausgewählte Beispiele von umgesetzten Massnahmen (Zeitraum 2020 – 2025):
Naturgefahren in der Bildung: Um Kinder in der Schweiz zum Thema Naturgefahren optimal zu sensibilisieren, sollen sie die Risiken von und den Umgang mit Naturereignissen früh erlernen. Das BAFU hat sich entsprechend dafür eingesetzt, dass das Thema Naturgefahren im Lehrplan 21 sowie im Plan d’études romand PER verankert wurde. Dadurch werden Naturgefahren bereits ab der Grundschule in den Klassenzimmern behandelt.
Weiterbildungsangebote zu Naturgefahren: Ein bestmöglicher Schutz vor Naturgefahren verlangt nach Fachkräften, die spezifisch zu diesem Thema ausgebildet und mit der nötigen Praxiserfahrung ausgestattet sind. Während in der Schweiz auf tertiärer Stufe kein eigener Studiengang zu Naturgefahren besteht, bieten verschiedene Hochschulen und Fachverbände Weiterbildungen sowie Kurse zu diesem Thema an. Das BAFU hat dazu eine Übersicht mit allen verfügbaren Weiterbildungsangeboten zum Thema Naturgefahren in der Schweiz erarbeitet.
Die Umsetzung der Massnahmen wird auch in den kommenden Jahren durch die Zuständigen weiter vorangetrieben. Der nächste Standbericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» ist für das Jahr 2030 geplant. Die Planung sieht vor, dass zu diesem Zeitpunkt rund 90% der Massnahmen realisiert sind. Die Naturgefahrensituation in der Schweiz soll hierfür neu beurteilt werden, um den verbleibenden Handlungsbedarf zu bestimmen und neue Herausforderungen frühzeitig zu erkennen. Alle 67 Massnahmen sollen bis ins Jahr 2040 in der ganzen Schweiz erfolgreich umgesetzt sein.