Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 30. Januar 2026

Wo stehen wir heute?

Die Schweiz verfügt über eine umfassende Strategie im Umgang mit Risiken durch Naturgefahren, denen sie als alpines und dicht besiedeltes Land ausgesetzt ist. Um das Risiko durch Naturgefahren auch in Zukunft begrenzen zu können, wurde 2016 ein Aktionsplan definiert, dessen Massnahmen bis 2040 umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hat am 19. November 2025 den zweiten Bericht zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen zur Kenntnis genommen.

19. November 2025

Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz. Standbericht (2025)

Zweiter Bericht des Bundesrats

PDF1.22 MB

Hintergründe

Naturgefahren sind und bleiben ein aktuelles Thema in der Schweiz. Sie werden zu einem Risiko, wenn sie Personen, Siedlungen und Infrastrukturen bedrohen. Die Schweiz ist mit ihrer hohen Siedlungs- und Infrastrukturdichte den Risiken durch Naturgefahren besonders stark ausgesetzt. Die rasch fortschreitende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie der Klimawandel und die damit einhergehenden häufigeren Extremwetter-Ereignisse erhöhen zudem das Risiko von Personen- und Sachschäden.

Bund, Kantone, Gemeinden und weitere Partner arbeiten deshalb gemeinsam für den Schutz vor Naturgefahren. Seit den 2000er Jahren kommt dabei das integrale Risikomanagement (IRM) zum Einsatz. Dieses betrachtet Naturgefahren ganzheitlich, um mit einer geeigneten Kombination von raumplanerischen, biologischen, technischen und organisatorischen Massnahmen die Zunahme von Risiken zu begrenzen und inakzeptable Risiken auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dabei werden Sicherheit, Wirtschaftlichkeit als auch Nachhaltigkeit gleichermassen berücksichtigt.

Basierend auf dem Postulat 12.4271 von alt Nationalrat Christophe Darbellay und dem daraus folgenden Auftrag des Bundesrates und des Parlaments hat das Bundesamt für Umwelt BAFU den Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» erarbeitet und im Jahr 2016 veröffentlicht. In diesem Bericht wurde die gesamte Naturgefahrensituation sowie zugehörige Aktivitäten in der Schweiz analysiert. Unter Berücksichtigung des IRMs wurden dabei Lücken im Umgang mit Naturgefahren festgestellt und im Bericht aufgezeigt. Auf dieser Grundlage wurden 67 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern definiert, welche die Situation massgeblich verbessern sollen. Der Bericht wurde vom Bundesrat am 24. August 2016 verabschiedet und die Umsetzung dieser Verbesserungsmassnahmen an die jeweiligen Bundesämter und Fachstellen in Auftrag gegeben.

Im Jahr 2020 zog das BAFU mit dem Standbericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» ein erstes Fazit zur Umsetzung der Massnahmen. Vier Jahre nach der Bestandsaufnahme lag der Umsetzungsstand der Massnahmen bei gut 25 Prozent. Während bereits ein Viertel der Massnahmen in diesem Zeitraum abgeschlossen werden konnten, wurde die Ausarbeitung diverser weiterer Massnahmen eingeleitet. Zudem benötigten diverse Massnahmen zur erfolgreichen Umsetzung eine Rechtsanpassung, für welche der Ausarbeitungsprozess begonnen hatte.

Aktueller Stand

Im Jahr 2025 folgte der zweite Standbericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz». Darin wurde ersichtlich, dass die Umsetzung der Massnahmen in den vergangenen Jahren weit vorangeschritten war und der aktuelle Umsetzungsgrad neu bei 69% liegt. Bereits 29 der 67 Massnahmen sind vollständig umgesetzt (Stand: August 2025). Zudem sind weitere Massnahmen in Teilprojekten ebenfalls bereits realisiert worden.

Ein Meilenstein in der Umsetzung der Massnahmen der letzten Jahre waren die Rechtsanpassungen im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG), im Waldgesetz (WaG), der Wasserbauverordnung (WBV) sowie der Waldverordnung (WaV). Diese wurden im Jahr 2017 eingeleitet und am 10. März 2024 vom Parlament einstimmig angenommen. Die revidierten Gesetze und Verordnungen traten am 1. August 2025 in Kraft und sollen die rechtliche Grundlage im Bereich gravitativer Naturgefahren verbessern, um für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt zu sein.

Der neuste Standbericht beschreibt vornehmlich Massnahmen, bei welchen Fortschritte seit dem letzten Standbericht erzielt werden konnten. Diese sind vor allem in den Handlungsfeldern «Gefahren- und Risikogrundlagen», «Vorsorge» sowie «Bewältigung und Regeneration» zu finden. Unten ist eine Auswahl an Massnahmen beschrieben, welche seit dem letzten Standbericht (Zeitraum 2020 – 2025) umgesetzt und implementiert wurden.

6. Mai 2020

Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz

Bericht zum Stand der Umsetzung des Integralen Risikomanagements von Naturgefahren 2020. Kurzversion des Berichts an den Bundesrat.

PDF1.08 MB

Ausblick

Die Umsetzung der Massnahmen wird auch in den kommenden Jahren durch die Zuständigen weiter vorangetrieben. Der nächste Standbericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» ist für das Jahr 2030 geplant. Die Planung sieht vor, dass zu diesem Zeitpunkt rund 90% der Massnahmen realisiert sind. Die Naturgefahrensituation in der Schweiz soll hierfür neu beurteilt werden, um den verbleibenden Handlungsbedarf zu bestimmen und neue Herausforderungen frühzeitig zu erkennen. Alle 67 Massnahmen sollen bis ins Jahr 2040 in der ganzen Schweiz erfolgreich umgesetzt sein.

Weiterführende Informationen