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Veröffentlicht am 17. Mai 2026

Wolf

Seit 1995 wanderten einzelne Wölfe in die Schweiz ein. 2012 bildete sich das erste Rudel. Die Rückkehr dieses Grossraubtiers gilt als Erfolg des Artenschutzes – und stellt die Gesellschaft zugleich vor neue Herausforderungen.

Die Wölfe wanderten aus Italien und Frankreich in die Schweiz ein. Seitdem sich 2012 das erste Rudel am Calanda (GR) gebildet hat, ist der Wolfsbestand stetig gewachsen und breitet sich weiter aus. Nach Abschluss der Regulierungsperiode 2025/26, d.h. am 1. Februar 2026, leben in der Schweiz Wölfe in 30 Rudeln, die vollständig in der Schweiz sind, sowie in 10 grenzüberschreitenden Rudeln. Daneben sind zahlreiche Einzelwölfe unterwegs. Während sich Rudel auf bestimmte Regionen konzentrieren, können Einzelwölfe grundsätzlich in der ganzen Schweiz auftreten.

Konflikte mit der Landwirtschaft

Der Wolf ist ein geschütztes Tier, und die Schweiz ist verpflichtet, seinen Bestand langfristig zu sichern. Wölfe finden in der Schweiz ein reiches Angebot an Wildtieren, sie ernähren sich überwiegend von Rehen, Gämsen und Hirschen. Konflikte mit der Landwirtschaft können in jenen Gebieten entstehen, wo Nutztiere gehalten werden. Dann sind Herdenschutzmassnahmen unerlässlich – sowohl auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als auch in Sömmerungsgebieten. Sie sorgen dafür, dass Nutztiere für den Wolf keine leichte Beute sind. Der Bund unterstützt die Landwirtschaft im Herdenschutz mit rund 10 Mio.Franken pro Jahr.

Eine weitere Massnahme zur Verminderung des Konfliktpotenzials ist die Entschädigung von gerissenen Nutztieren (siehe auch Kapitel Entschädigung von Wolfsrissen (seit 1999)). Wenn präventive und begleitende Massnahmen nicht ausreichen, kann der Wolfsbestand unter bestimmten Voraussetzungen reguliert werden.

Herdenschutz

Der Bund koordiniert und fördert die Herdenschutzmassnahmen der Kantone. Diese dienen dem Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren vor Grossraubtieren. Kantone können Beiträge für Herdenschutzmassnahmen beantragen: Dazu zählen beispielsweise die Elektrifizierung von Zäunen,die Beschaffung von Weidenetzen für das Erstellen von Nachtpferchen, Material zur Vergrämung von Wölfen, die Miete von mobilen Unterkünften oder der Einsatz von Herdenschutzhunden. Der Bund beteiligt sich mit 80% an den Herdenschutzmassnahmen der Kantone.

Entschädigung von Wolfsrissen (seit 1999)

Die folgenden Zahlen zeigen die Höhe der Entschädigungszahlungen, die der Bund ausbezahlt für Nutztiere, die von Wölfen gerissen wurden. Der Bund übernimmt dabei 80% der Kosten, wenn die Kantone den Rest sicherstellen. Die Schäden werden durch den Bund jeweils im Dezember des laufenden Jahres abgegolten. Berücksichtigt werden Schäden vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Entschädigt werden nicht nur vom Wolf gerissene, sondern auch verletzte und tierärztlich behandelte Tiere. Ebenfalls wird die Entsorgung mitfinanziert.

Internationale Zusammenarbeit

Der Wolf wandert über nationale Grenzen hinweg, die Zusammenarbeit zwischen den Alpenländern ist deshalb wichtig. Zu diesem Zweck treffen sich die Alpenländer (Schweiz, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich und Slowenien) regelmässig.

Weiterführende Informationen