Zusätzliche Informationen und Dokumente für das grüne Kontrollverfahren
1. Mitzuführende Informationen
Bei der Aus- und Einfuhr von grün gelisteten Abfällen ist das Formular nach Anhang VII der EG-Abfallverbringungsverordnung oder eine Kopie davon mitzuführen. Mit den untenstehenden Links stellen wir das entsprechende Formular auf deutsch und englisch zur Verfügung.
2. Vertrag
Bei der Verbringung von grün gelisteten Abfällen in, aus oder durch die EG muss ein Vertrag zwischen Exporteur und Entsorgungsunternehmen vorhanden (wie bei notifizierungspflichtigen Abfällen) und auf Anfrage vorzuweisen sein.