Bundesamt für Umwelt BAFU

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Verkehr mit Abfällen

Abfälle, die nach der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen als Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle klassiert werden, sind bei der Übergabe im Inland den Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt. Im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen müssen zusätzlich die Vorschriften des Basler Übereinkommens und die Bestimmungen des OECD-Beschlusses beachtet werden. Diese Anforderungen sind ebenfalls in der VeVA umgesetzt.

Verkehr im Inland

Grenzüberschreitender Verkehr

Mitteilungen

 PDF
Entsorgung von Nanoabfällen
01.05.2011 | 25 KB | PDF

 PDF
Änderung der VeVA am 1. Januar 2010
25.11.2009 | 40 KB | PDF

Aus- und Weiterbildung

Schulungsunterlagen und Anbieter von Schulungen


Kontakt: waste@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 07.02.2013

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