Bei genehmigten Projekten wird zwischen dem BAFU und den Beitragsempfängern ein Vertrag ausgearbeitet. Zwischen- und Schlussberichte sind Voraussetzung für die Ausbezahlung der Projektbeiträge.
Vertrag
Der Vertrag legt die Beitragshöhe, die erwarteten Ergebnisse und die damit verbundenen Auszahlungen fest. Daneben regelt er Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Der Vertrag regelt auch die Rückzahlung des BAFU-Beitrages. Dieser muss bei einer kommerziellen Verwertung der Entwicklungsergebnisse nach Massgabe der erzielten Erträge während 10 Jahren nach Abschluss des Projektes mit dem BAFU zurückerstattet werden. Der maximal zurückzuzahlende Betrag entspricht der Höhe des ausgerichteten BAFU-Beitrags. Dieser Beitrag wird nicht verzinst. Standardgemäss gelten dafür folgende Bedingungen:
- 2-8 % der Erträge (Umsatz) aus dem Verkauf oder der Vermietung von Anlagen/ Anlagenteile / Produkten/ Verfahren, je nach Höhe der gewährten Finanzhilfen (bis 149‘999 Franken: 2 % des Umsatzes// 150‘000 bis 229‘999 Franken: 4 % des Umsatzes// 230‘000 bis 499‘999 Franken: 6 % des Umsatzes// mehr als 500‘000 Franken: 8 % des Umsatzes);
- 5 % der Erträge (Umsatz), gemessen an den erbrachten Engineeringleistungen;
- 10% der Erträge (Umsatz) aus den Einnahmen durch Lizenzabgaben an Dritte für die Vermarktung der Technologie;
- 20% der Erträge (Umsatz) aus dem Verkauf von Patenten, die im Rahmen dieses Projektes entstehen.
Projekte, bei denen die Resultate der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen oder deren Produkte höchstens zum Selbstkostenpreis zu erwerben sind, können von der Rückzahlungspflicht befreit werden. Diese Option kann bei der Eingabe des Gesuchs beantragt werden.
Sämtliche P&D-Projekte werden ab Projektbeginn in ARAMIS, der Forschungsdatenbank des Bundes, erfasst.
Zwischenabrechnung und Zwischenbericht
Voraussetzung für die Auszahlung der Beiträge während des laufenden Projekts sind eine Zwischenabrechnung und ein Zwischenbericht, der die bis anhin erreichten Ergebnisse beschreibt. Das Format für den Zwischenbericht ist frei.
Projektabschluss
Bei Projektabschluss muss ein Schlussbericht erstellt werden, der die Projektergebnisse beschreibt und mit den vertraglich festgelegten Ergebnissen vergleicht. Das Format dafür ist frei. Daneben müssen eine Schlussabrechnung, d.h. ein Überblick über die Finanzen, und die Zusammenfassung der Projektergebnisse für ARAMIS gemäss nachfolgenden Vorlagen eingereicht werden.
Letzte Änderung 29.12.2023