Instrumente der Pärkepolitik

Das BAFU fördert die Schaffung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung mit dem Parklabel, mit Finanzhilfen und dem Produktelabel.


Parklabel

Parkprojekte, die langfristig gesichert sind und die Anforderungen des Bundes erfüllen, erhalten für die Dauer von 10 Jahren das Parklabel verliehen. Für die Errichtungsphase steht den Parkkandidaten das Kandidaturlabel zur Verfügung. Damit können bereits erste Marketingaktivitäten unternommen werden.

Ein Parkprojekt wird zu einem Park von nationaler Bedeutung, sobald der Bund der Parkträgerschaft auf Antrag des Kantons das Parklabel verliehen hat. Das Label wird für die Dauer von 10 Jahren vergeben, wenn der Park

  • mit zweckmässigen Massnahmen langfristig gesichert wird und
  • die Kriterien und Anforderungen erfüllt.

Das Parklabel ist Eigentum der Eidgenossenschaft, beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt und damit rechtlich geschützt. Es kann unabhängig davon, ob vom Bund globale Finanzhilfen gesprochen wurden, vergeben werden. Die Parkträgerschaft darf das Parklabel verwenden, um den Park bekannt zu machen, wenn dies nicht mit Werbung für einzelne Waren oder Dienstleistungen verbunden ist.

Die geschützte Bezeichnung des Parklabels in den Amtssprachen:

 

Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch
Nationalpark Parc national Parco nazionale Parc naziunal
Regionaler Naturpark Parc naturel régional Parco naturale regionale Parc natiral regiunal
Naturerlebnispark Parc naturel périurbain Parco naturale periurbano Parc natiral da recreaziun


Nur Parkprojekte, die vom BAFU als Park von nationaler Bedeutung anerkannt worden sind, dürfen das Label in der Betriebsphase verwenden. In der Errichtungsphase erhalten Parkprojekte auf Antrag das provisorische Label «Kandidatur». Damit können bereits erste Marketingaktivitäten unternommen werden.

Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung

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Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2018

Pärke von nationaler Bedeutung: Markenhandbuch – Teil 1 und 2

Cover Pärke von nationaler Bedeutung: Markenhandbuch – Teil 1

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. Teil 1: Anleitung zur Kommunikation der Marke. Teil 2: Anleitung zur Verwendung der Marke. 2010


Produktelabel 

Zur Förderung der nachhaltigen Regionalwirtschaft steht der Parkträgerschaft das Produktelabel zur Verfügung. Es garantiert die Werte Nachhaltigkeit und lokale Herkunft. Ziel ist, mit der Vermarktung von lokalen Produkten und Dienstleistungen einen Mehrwert in der Region zu schaffen.

Als Instrument steht das Produktelabel jeder Trägerschaft eines Parks von nationaler Bedeutung zur Verfügung. Damit kann sie die wirtschaftlichen Aktivitäten im Parkgebiet ausbauen und dessen spezifischen Potenziale aufwerten. Gleichzeitig trägt das Produktelabel dazu bei, die in der Charta des Parkes festgehaltenen Ziele zu erreichen.

Das Produktelabel garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten, zum Erhalt einer aussergewöhnlichen Natur und Landschaft, der für das Parkgebiet typischen kulturellen Werte sowie einer vitalen regionalen Wirtschaft beizutragen. Es steht für folgende Werte: 

  • Bezug zum Parkgebiet: Die Waren und Dienstleistungen werden im Wesentlichen innerhalb des Parkgebiets hergestellt oder erbracht. Die wichtigsten Rohstoffe stammen grundsätzlich aus der Region.
  • Nachhaltigkeit: Die Herstellung der Waren und die Erbringung der Dienstleistungen erfolgen im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips und tragen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Das Produktelabel fördert sowohl die Aufwertung von traditionellem Know-how der Region als auch die Innovation.

Produkte oder Dienstleistungen aus den Schweizer Pärken können von der Parkträgerschaft nur dann mit dem Produktelabel ausgezeichnet werden, wenn die Produzenten oder Dienstleister eine Partnerschaft mit dem Park unterzeichnen. Damit werden die Zusammenarbeit, der Dialog und der Kontakt unter den regionalen wirtschaftlichen Akteuren und dem Park sichergestellt. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verleihung des Produktelabels wird durch eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft. 

Richtlinie zur Verleihung und Verwendung des Produktelabels

Die Grundwerte des Produktelabels und seine Struktur, die zu befolgenden Prozesse und die zu erfüllenden Kriterien sind in der Richtlinie zur Verleihung und Verwendung des Produktelabels festgehalten. Erarbeitet wurde sie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Pärke von nationaler Bedeutung: Produktelabel

Cover Produktelabel

Richtlinie zur Verleihung und Verwendung des Produktelabels. Stand: April 2013. 2013


Finanzhilfen 

Das BAFU fördert die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung unter anderem mit der Gewährung von globalen Finanzhilfen.

Kantone, in welchen Pärke von nationaler Bedeutung errichtet und betrieben werden, können beim BAFU Gesuche um globale Finanzhilfen einreichen. Damit ein Gesuch um globale Finanzhilfen vom Bund gutgeheissen werden kann, muss der Park die Anforderungen für die Verleihung des Parklabels erfüllen.

Ist dies der Fall, so kann der Kanton basierend auf einer 4-Jahresplanung dem BAFU im Rahmen einer Programmvereinbarung die vom Park zu erbringende Leistungen anbieten. Verhandlungsgegenstand der Programmvereinbarung ist nicht die Höhe der globalen Finanzhilfen, sondern Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistung.

Bedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen

Der Bund kann globale Finanzhilfen für Errichtung, Betrieb und Qualitätssicherung von Pärken gewähren, wenn

  • die Anforderungen für die Verleihung des Parklabels erfüllt sind;
  • die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen;
  • die Massnahmen wirtschaftlich sind und fachkundig durchgeführt werden;
  • im Rahmen des verfügbaren NHG (Natur- und Heimatschutzgesetz)-Kredits beim BAFU Mittel zur Verfügung stehen.

Verfügbare Mittel

Für Finanzhilfen an sämtliche Pärke und die Erarbeitung weiterer Instrumente für die Unterstützung der Pärke stehen dem BAFU gemäss Parlamentsbeschluss vom September 2014 für die Programmperiode 2016-2019 jährlich CHF 20 Mio., abzüglich drei Prozent Kürzung durch den Bundesrat, zur Verfügung.

Die Finanzierung von Errichtung, Betrieb und Qualitätssicherung von Pärken basiert auf der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die rechtlichen, verfahrensmässigen und technischen Grundlagen von Programmvereinbarungen sind im Handbuch NFA im Umweltbereich zusammengefasst und erläutert.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 12.12.2019

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