Thema Licht
Künstliche Lichtemissionen haben sich in der Schweiz in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt. Die natürlich dunkle Nachtlandschaft wird auf immer kleinere Bereiche zurückgedrängt. Der Lebensraum von nachtaktiven Tieren kann zerschnitten, ihr Aktionsradius eingeschränkt und das Nahrungsangebot reduziert werden. Menschen werden auch zunehmend in ihrem Wohlbefinden gestört.
Im Fokus
Produkte und Dienstleistungen
Indikatoren
Suche und Liste aller Indikatoren
Licht: Vollzugshilfen
Vollzugshilfen des BAFU und Mitteilungen des BAFU als Vollzugsbehörde, alphabetisch geordnet.
Studien Licht
Medienmitteilungen
Licht: Dossiers
Lichtquellen
Ob für öffentliche Beleuchtung oder Werbung, künstliches Licht ist heute überall. Allerdings kann sich Licht auch weit über die eigentlich zu beleuchtenden Flächen ausbreiten. Die kürzliche Einführung von Lampen basierend auf Licht emittierenden Dioden (LED) kann grundsätzlich dazu beitragen, unerwünschte Lichtemissionen zu vermindern.
Auswirkungen von Lichtemissionen in der Nacht
Übermässiges künstliches Licht beeinträchtigt nicht nur die natürliche Nachtlandschaft, sondern kann auch das Leben vieler Pflanzen- oder Tierarten und den Menschen erheblich stören. Zum Beispiel verlieren Zugvögel ihre Orientierung und Insekten verbrennen an Lichtquellen. Menschen können an Schlafstörungen leiden oder am Tag durch reflektiertes Sonnenlicht belästigt werden.
Störende Reflexionen von Sonnenlicht
Sonnenlicht, das an künstlichen Elementen wie Glasfassaden, Metallverkleidungen, Fensterscheiben, Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren reflektiert wird, gehört zu den Einwirkungen, die vom Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG) erfasst werden. Demzufolge müssen sie dem Grundsatz der vorsorglichen Emissionsbegrenzung genügen und dürfen zu keinen schädlichen oder lästigen Auswirkungen in der Nachbarschaft führen.
Massnahmen gegen Lichtverschmutzung
Künstliches Licht in der Umwelt wird von der Öffentlichkeit als neue Umweltbelastung wahrgenommen, die es zu begrenzen gilt. Kantone und Gemeinden sowie Normungsorganisationen sind bereits aktiv geworden. Hilfestellung bietet eine Vollzugsempfehlung des Bundesamtes für Umwelt BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen. Diese enthält allgemeine planerische und technische Grundsätze.
Vollzug in der Praxis
Das geeignete Zusammenspiel von Beleuchtung und Dunkelheit ist ein komplexes Thema und benötigt die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure. Unterstützung für kantonale und kommunale Behörden sowie für die an der Planung und dem Betrieb von Beleuchtungsanlagen beteiligten und am Thema Lichtemissionen interessierte Personen bieten eine Vollzugshilfe des BAFU und weitere Materialien dazu.
Licht: Rechtsetzung und Vollzug
Licht: Rechtsetzung und Vollzug
Abteilung Lärm und NIS
Abteilung Lärm und NIS
Monbijoustrasse 40
3003 Bern