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Veröffentlicht am 10. März 2025

Altlastenfinanzierung

Wer muss die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten tragen? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?

Was ist der VASA Altlasten-Fonds?

Der Bund beteiligt sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er den VASA Altlasten-Fonds geschaffen.

VASA-Abgabeerhebung

Der Altlasten-Fonds wird über Gebühren auf der Ablagerung von Abfällen gespiesen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den Kantonen ausbezahlt.

VASA-Abgeltungen

Das Umweltschutzgesetz listet in Artikel 32ebis die Massnahmen auf, für die der VASA-Fonds verwendet werden soll. Artikel 32eter führt die jeweiligen Beitragssätze auf.

Aktueller Stand des VASA-Fonds

Stand 31.12.2024

Kostentragung

Wer muss für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bezahlen? Gibt es Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung?