Altlastenfinanzierung
Wer muss die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten tragen? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?
Was ist der VASA Altlasten-Fonds?
Der Bund beteiligt sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er den VASA Altlasten-Fonds geschaffen.
VASA-Abgabeerhebung
Der Altlasten-Fonds wird über Gebühren auf der Ablagerung von Abfällen gespiesen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den Kantonen ausbezahlt.
VASA-Abgeltungen
Das Umweltschutzgesetz listet in Artikel 32ebis die Massnahmen auf, für die der VASA-Fonds verwendet werden soll. Artikel 32eter führt die jeweiligen Beitragssätze auf.
Aktueller Stand des VASA-Fonds
Stand 31.12.2024
Kostentragung
Wer muss für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bezahlen? Gibt es Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung?