Artenförderung
Für die Erhaltung und Förderung der Tiere, Pflanzen und Pilze setzt das BAFU auf wichtige Instrumente: auf das Konzept Artenförderung Schweiz und die Listen der National Prioritären Arten und Lebensräume. Im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität werden Pilotprojekte durchgeführt.
Die Biodiversität in der Schweiz befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Mehr als ein Drittel aller untersuchten Arten sind bedroht, die Fläche wertvoller Lebensräume ist stark geschrumpft, und regionale Besonderheiten gehen verloren. Der Aktionsplan zur Strategie Biodiversität, ein Konzept zur Artenförderung, Aktionspläne und Listen mit prioritären Arten und Lebensräumen liefern die Grundlage für Fördermassnahmen.
Konzept Artenförderung Schweiz
Das Konzept Artenförderung Schweiz (2012) hat zum Ziel, einheimische wildlebende Arten zu erhalten. Das Konzept legt die Grundsätze fest und beschreibt die Massnahmen, die zur Erhaltung der Arten in der Schweiz erforderlich sind. Es bildete die Grundlage für die Artenförderung im Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz.
National Prioritäre Arten
Eine Kombination von nationalem Gefährdungsgrad und internationaler Verantwortung der Schweiz bestimmt die nationale Priorität der Arten und Lebensräumen. Die Liste wurde 2025 aktualisiert. Die neue Liste umfasst 2999 national prioritäre Arten. Die Liste der prioritären Lebensräume 2019 bleibt gültig.
Artenförderung Insekten
Die Situation der Insekten in der Schweiz ist besorgniserregend. Vielfalt und Grösse der Insektenbestände gehen nicht mehr nur im Mittelland stark zurück, sondern auch im Jura und in den Alpen. Der Bund ergreift Massnahmen.
Artenförderung Vögel Schweiz
Für die Schweizer Brutvogelarten sind seit 2002 prioritäre Arten festgelegt worden. Darauf aufbauend fördert das Programm Artenförderung Vögel Schweiz rund ein Viertel der Schweizer Brutvogelarten mit Aktionsplänen, um ihren Fortbestand zu sichern. Das Programm wird vom BAFU unterstützt.
Artenförderung mittels programmorientierte Subventionspolitik
Das BAFU unterstützt die Massnahmen der Kantone mittels Programmvereinbarungen in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Waldbiodiversität und Gewässer sowie die Massnahmen Dritter mit weiteren Bundesmitteln.
Programmvereinbarungen im Umweltbereich