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Veröffentlicht am 18. November 2025

Ermittlung und Beurteilung von Geräte- und Maschinenlärm

Inverkehrbringen von im Freien verwendeten Geräten und Maschinen haben dafür zu sorgen, dass die Lärmemissionen ihrer Produkte  den Anforderungen der Maschinenlärmverordnung (MaLV) genügen. Das BAFU ist dabei für die Marktüberwachung zuständig. Marktkontrollen werden durch die Stiftung agriss durchgeführt.

Maschinenlärmverordnung (MaLV)

AGRISS: Marktkontrolle

Kontrollstelle für die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen bei Geräten und Maschinen

Formular für Konsumenten

Formular zur Meldung von Nichtkonformitäten an die zuständige Behörde

Emissionen von Geräten und Maschinen, die dem Betrieb einer ortsfesten Anlage dienen, werden hingegen nach den Vorschriften über ortsfeste Anlagen begrenzt. Bei der Begrenzung von Baulärm wird als Massnahme bei den eingesetzten Maschinen auf bestehende Emissionsstandards Bezug genommen.

Lärmarme Baumaschinen RAL-UZ 53. Blauer Engel: Grundlage für Umweltzeichenvergabe

Vergabekriterien für lärmarme Baumaschinen. Beim Baulärm entsprechen die Vergabekriterien RA dem «neusten Stand der Technik». 2007

Weiterführende Informationen