Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie
Die Schweizer Industriebetriebe können entscheidend zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Damit sie die nötige Unterstützung erhalten, sieht das CO₂-Gesetz seit 2025 ein Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie vor.

Das Verfahren zur Einreichung von Gesuchen für das Jahr 2026 läuft bis zum 31. März.
Wie kann man sich anmelden?
Alle Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf unserer Internetseite:
Dekarbonisierung der Industrie
Worum geht es genau?
Betreiber von Industrieanlagen, die zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) verpflichtet sind, können Finanzhilfen für Massnahmen beantragen, die wesentlich zur Verminderung der CO₂-Emissionen ihrer Anlagen beitragen.
Diese Unterstützung wird durch die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten finanziert und kann dabei helfen, mit finanziellen oder technischen Risiken behaftete Massnahmen umzusetzen. Um für die Förderung infrage zu kommen, müssen die Vorhaben zudem mit dem Netto-Null-Ziel bis 2050 gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG) vereinbar sein. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geleitet.
Warum ist das wichtig?
Damit die Schweiz ihr Klimaziel erreicht, muss dort gehandelt werden, wo die Wirkung am grössten ist. Mit dem Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie unterstützt der Bund energieintensive Branchen konkret bei ihren Bemühungen zur Verringerung der Emissionen.