CO2-Kompensation: Kompensation im Inland
Die CO2-Kompensation der Schweiz im Inland geschieht durch Projekte und Programme, welche CO2-Emissionen einsparen oder Kohlenstoff binden. Beispiele von Projekten sind der Ersatz von Heizöl durch Holz oder die Vermeidung von Methanemissionen durch Biogasanlagen. Diese Reduktionen werden durch den Bund geprüft und mit nationalen Zertifikaten bescheinigt.
Die Inverkehrbringer von fossilen Treibstoffen haben nach dem CO2-Gesetz eine Kompensationspflicht. Dafür investieren sie in Projekte im In- und Ausland, die zu einer Verminderung von Treibhausgasemissionen oder Kohlenstoffspeicherung führen.
Wie die Kompensationspflicht im Detail funktioniert, wird auf folgenden Seiten erklärt:
Die Schweiz kompensiert einen zunehmenden Anteil ihrer Emissionen im Ausland:
Projekte im Inland
Im Inland gibt es zum Beispiel Projekte, welche den Verbrauch von fossilen Energieträgern reduzieren, die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 reduzieren oder Kohlenstoff, den man als CO2 aus der Atmosphäre entnommen hat, langfristig speichern.
Darüber, welche Projekt- und Programmtypen zulässig sind, informiert das folgende PDF:
Diese Liste ist nicht abschliessend und kann bei Bedarf geändert werden.
Manche Projekte sind einzeln zu klein. Zum Beispiel wäre es unverhältnismässig, für jede Wasserspardüse ein eigenes Projekt einzureichen. Deshalb gibt es Programme, in denen Projekte zusammengefasst werden.
Das CO2-Gesetz und die zugehörige CO2-Verordnung bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der CO2-Kompensation.
Registrierte Kompensationsprojekte
Das BAFU und das BFE registrieren Kompensationsprojekte und publizieren deren Unterlagen:
Abgelehnte und zurückgezogene Kompensationsprojekte
Der Bund publiziert auch eine Übersicht über abgelehnte und zurückgezogene Kompensationsprojekte:
Abgelehnte und zurückgezogene Projekte Inland
Wirkung von Kompensationsprojekten
Die Geschäftsstelle Kompensation veröffentlicht Statistiken zu den registrierten Projekten. Die Abschätzungen zu den erwarteten Reduktionen stammen aus den Gesuchunterlagen der registrierten Projekte. Sie stellen keine vom BAFU unterstützte Abschätzung dar. Alle ausgestellten Bescheinigungen sind ausserdem im öffentlichen Bereich des Emissionshandelssystem einsehbar.
Alle Informationen zur Umsetzung von Kompensationsprojekten in der Schweiz und im Ausland gibt es hier:
Geschäftsstelle Kompensation
BAFU und BFE betreiben gemeinsam die Geschäftsstelle Kompensation, die Kontaktstelle für Projektträgerschaften, Validierungs- und Verifizierungsstellen und Kompensationspflichtige ist.
Kontakt: kop-ch@bafu.admin.ch