Verpackungen sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken – sie schützen Produkte, ermöglichen Transport und informieren Konsumentinnen und Konsumenten. Gleichzeitig verursachen sie erhebliche Mengen an Abfall und verbrauchen Ressourcen. Recycling ist in diesem Zusammenhang wichtig – aber nicht genug. Die Kreislaufwirtschaft bietet Lösungen darüber hinaus.
Im Zentrum stehen Fragen zum bewussten Einsatz von Verpackungen und Materialien: Braucht es eine Verpackung? Wie kann sie mit möglichst wenig Material und ohne Schadstoffe hergestellt werden? Ist Mehrweg eine Option?
Je weniger Material verwendet und je länger eine Verpackung genutzt wird, desto grösser ist der langfristige Nutzen für Umwelt und Wirtschaft: Ressourcen schonen, Abfall vermeiden, Treibhausgasemissionen reduzieren und gleichzeitig die Abhängigkeit von internationalen Märkten verringern.
Die Gestaltung der Verpackungen spielt eine entscheidende Rolle (Ökodesign): Materialwahl und der Verzicht auf Schadstoffe sind zentrale Kriterien – vor allem, wenn sie für die Wiederverwendung gestaltet werden.
Ein gut etabliertes Recycling bleibt am Ende der Nutzung eine wichtige Lösung. Aus gebrauchten Verpackungen können ressourcenschonend neue Verpackungen oder andere Produkte hergestellt werden. Das geht aber nur, wenn bei der Herstellung der Verpackung schon an das Recycling gedacht und die Verpackung dafür gestaltet wird. Glas-, Metall- und Papier-/Kartonverpackungen lassen sich bereits heute gut rezyklieren und erreichen hohe Quoten. Aus einer Aluminiumdose kann beispielsweise wieder eine Aluminiumdose hergestellt werden.
Bei Kunststoffverpackungen hingegen gibt es noch Potenzial. Bisher wird entweder erst ein kleiner Anteil dieser Verpackungsabfälle separat gesammelt (insbesondere Haushaltsverpackungen) oder sie eignen sich nicht für das Recycling. Wenn sie nicht umweltgerecht entsorgt werden, belasten Kunststoffverpackungen Gewässer und Böden.
Verpackungen bestehen aus verschiedenen Materialien. Glas, PET, Aluminium, Weissblech, sowie Papier und Karton können einfach rezykliert werden. Bei Kunststoffen gibt es, mit Ausnahme der PET-Flaschen, noch Potenzial. Schwierig wird es, wenn Verpackungen aus mehreren Kunststofftypen (z. B. PET und PP) zusammengesetzt oder sehr dunkel eingefärbt sind. Auch Verpackungen aus so genannten Verbundstoffen, bei denen Materialien kombiniert werden (z. B. mit Kunststoff beschichtete Kartonverpackungen), lassen sich bisher kaum rezyklieren. Eine Trennung ist nach der Nutzung meist nicht möglich und sie können nur noch verbrannt werden.
Die Finanzierung des Recyclings von Verpackungen erfolgt in der Schweiz über unterschiedliche Modelle. Teils über gesetzlich vorgeschriebene vorgezogene Entsorgungsgebühren (VEG), wie beispielsweise bei Getränkeverpackungen aus Glas. Teils wird durch die Hersteller, Importeure und Händler freiwillig ein vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) erhoben (z. B. bei PET-Getränkeflaschen und Aluminiumdosen). Zunehmend können in der Schweiz kostenpflichtige Sammelsäcke für Kunststoffverpackungen aus Haushalten gekauft werden. Bei reinen Papier- und Kartonverpackungen erfolgt die Finanzierung oftmals über Rahmenverträge mit den Gemeinden.
Die Finanzierungsmechanismen unterscheiden sich somit je nach Material und Sammelsystem. Das Ziel bleibt jedoch dasselbe: Sicherstellung des Recyclings.
Deswegen lautet die Empfehlung: Zuerst prüfen, ob auf eine Verpackung verzichtet werden kann, anschliessend klären, ob wiederverwendbare Verpackungen verwendet werden können und schliesslich alternative Verpackungsmaterialien in Erwägung ziehen.
Die Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, die Umweltauswirkungen ganzer Branchen zu reduzieren und Klimaziele zu erreichen – etwa im Weinsektor durch den Einsatz von Mehrwegglas.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Prozesse neu zu denken.
Ökodesign: Verpackung so gestalten, dass sie wiederverwendbar, materialarm, frei von Schadstoffen und am Ende ihrer Nutzungsdauer rezyklierbar ist Food Packaging Forum
Wiederverwenden: Verpackungen erneut verwenden Swiss REuse
Materialien im Kreislauf halten
Recycling: Schweizer Kompetenzzentrum für Recycling und Kreislaufwirtschaft Swiss Recycle
Durch die Kombination all dieser Möglichkeiten wird es möglich, den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und zu einer resilienten Schweiz beizutragen.
Gleichzeitig gilt: Es gibt nicht die universell beste Verpackung – die ökologisch sinnvollste Lösung hängt immer vom Anwendungsfall ab. Um die Auswirkungen der verschiedenen Verpackungen beurteilen und vergleichen zu können, hat die Schweiz erstmals 1984 Ökobilanzen erarbeitet und publiziert. Diese wurden seither in mehreren Schritten aktualisiert und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Schweizerische Verein für umweltgerechte Verpackungen (SVUG) hat zusammen mit dem Verein Getränkekarton-Recycling Schweiz und Unterstützung des BAFU die ökologischen Auswirkungen von Getränkeverpackungen untersuchen lassen.
Die Studienergebnisse bestätigen, dass leichte, mehrfach verwendbare Verpackungen eine bessere Ökobilanz aufweisen als schwere Verpackungen mit geringer Füllmenge. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass es nicht die eine optimale Verpackung für alle Getränketypen gibt. Und es wurde erkannt, dass es in allen Sektoren der Getränkebranche Potenzial für Verbesserungen gibt.
Kreislauffähige Verpackung in der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Hand kann mit gutem Beispiel vorangehen. In den eigenen Gebäuden und der Logistik kann sie konsequent auf Mehrwegverpackungen setzen. Gleichzeitig kann sie eine gute Infrastruktur bereitstellen, die über das Recycling hinausgeht (z. B. öffentlichen Grund für Mehrwegrückgabestationen zur Verfügung stellen), sowie Innovationen fördern und sensibilisieren.
Die Kantone und insbesondere die Gemeinden können darüber hinaus über Vorgaben die Kreislaufwirtschaft stärken: Viele Gemeinden schreiben bei grösseren Veranstaltungen bereits Mehrweggeschirr vor. Ausserdem sind die Gemeinden «nahe» an der lokalen Wirtschaft und der Bevölkerung. Sie kennen die Unternehmen und Bedürfnisse vor Ort und wissen, was es braucht.
Ab dem 1. Januar 2027 tritt in der Schweiz eine Verpackungsverordnung in Kraft. Diese Verordnung gilt neu für alle Verpackungstypen und -materialien und ersetzt die aktuelle Verordnung über Getränkeverpackungen. Ziel der neuen Verordnung ist die Reduktion der Umweltbelastung durch alle Verpackungen. Sie legt z.B. weitere Anforderungen an das Inverkehrbringen oder eine neue nationale Separatsammlung für Verpackungen aus Kunststoff und Getränkekartons fest. Auch der Einsatz von wiederverwendbaren Verpackungen wird gefördert, in dem zukünftig unter gewissen Bedingungen auf ein Pfand verzichtet werden kann. Ausgebaute Mitteilungspflichten stellen den Vollzug sicher und erhöhen die Transparenz bei den Stoffströmen.
Das Gesetz legt die Grundprinzipien der Schweizer Abfallpolitik fest: Abfälle vermeiden, sonst verwerten, sonst umweltverträglich und wenn möglich im Inland entsorgen. Es gibt Konkretisierungen mit Vorgaben zu Rücknahme-/Pfandsystemen, Behandlung, Sonderabfallverkehr und Abfallanlagen sowie mit der Pflicht der Kantone zur Abfallplanung und -entsorgung.
Die VVEA (SR 814.600) bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die Abfallbewirtschaftung in der Schweiz, basierend auf dem Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01). Sie verankert die Abfallhierarchie: Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor energetischer Verwertung vor Deponierung. Für Verpackungsabfälle bedeutet dies, dass die stoffliche Verwertung grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung hat – ein Prinzip, das mit der USG-Revision 2025 zusätzlich gestärkt wurde.
Die VGV bezweckt die Verminderung der Abfallmenge, die Förderung der Verwertung und die Vermeidung unerwünschter Verpackungsmaterialien bei Getränken. Im Wesentlichen regelt sie:
Verpackungen dürfen bestehende Recyclingsysteme für Glas, PET, Alu und Weissblech nicht stören.
Mehrwegverpackungen unterliegen einer Pfandpflicht und einer obligatorischen Kennzeichnung.
Einwegverpackungen aus PET und Metall bedingen entweder Beiträge an bestehende Verwertungsorganisationen oder eine Rücknahmepflicht.
Einwegverpackungen aus PVC bedingen eine Pfandpflicht.
Für Glas, PET und Alu gilt eine Mindestverwertungsquote von 75 %.
Auf Glasflaschen wird eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben.
Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) regelt, dass beim Import von Glasgetränkeverpackungen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) entrichtet werden muss, um die Kosten der Altglasentsorgung verursachergerecht zu verteilen. Beim Export solcher Verpackungen kann diese Gebühr zurückgefordert werden. Die Verordnung über die Höhe der VEG definiert, welcher Betrag für welches Füllvolumen bezahlt werden muss.
Verschiedene Produkte müssen nach Gebrauch von den Herstellerinnen und Händlern kostenlos zurückgenommen und dem Recycling zugeführt werden (z.B. PET-Getränkeflaschen). Damit das Recyclingsystem finanziert werden kann, wird ein vorgezogener Recyclingbeitrag in den Verkaufspreis eingerechnet.
Diese Verordnung regelt den Transport von Sonderabfällen und weiteren kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz, u. a. mittels Begleitscheins und Bewilligungspflicht für Entsorgungsbetriebe.
Die Verordnung regelt in derzeit 38 Anhängen Beschränkungen und Verbote für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung bestimmter besonders gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände (u. a. Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), bestimmte Schwermetalle und Kunststoffadditive wie Phthalate in Elektrogeräte und weitere Gegenstände (unter diesem Begriff fallen Verpackungen), sowie die Verwendung von Produkte wie Pflanzenschutzmittel, Biozide, Dünger, Kältemittel…).