Organisatorische Massnahmen
Einen absoluten Schutz vor Naturgefahren gibt es nicht. Darum ist es wichtig, im Ereignisfall durch optimale Vorbereitung und frühzeitige Warnung und Alarmierung Leben zu retten und Schäden zu verhindern.
Bei Naturgefahrenereignissen sind der Bevölkerungsschutz und seine Partnerorganisationen zuständig für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Das BAFU unterstützt ihn im Rahmen seiner Tätigkeiten als Fachamt bei dieser anspruchsvollen Aufgabe.
Gemeinsam mit den Kantonen haben BAFU und Bevölkerungsschutz sechs Erfolgsfaktoren für Naturgefahreneinsätze definiert.
Aktuelle Gefahrengrundlagen
Ein angemessener Umgang mit Naturgefahren setzt eine umfassende Kenntnis dieser Gefahren und der damit verbundenen Risiken voraus. Neben den Gefahrengrundlagen selbst sind Informationen über die Landnutzung für ein integrales Risikomanagement von entscheidender Bedeutung.
Aktuelle Einsatzplanungen
Planung und Vorbereitung von Einsätzen sind wesentliche Faktoren für die erfolgreiche Bewältigung von Naturgefahrenereignissen. Diese Vorbereitung erfolgt mittels Einsatzplänen.
Einsatzpläne sind Bestandteil des Notfallplans einer Gemeinde und beschreiben die Tätigkeiten der Führungs- und Einsatzkräfte vor und während eines Ereignisses. Die Tätigkeiten umfassen Massnahmen der Ereignisbewältigung wie Beobachtung, Information, Warnung, Alarmierung, Sperrungen, Aufbau mobiler Schutzmassnahmen, Evakuierung und Betreuung von betroffenen Personen.
An der Erarbeitung von Einsatzplänen sind sowohl die verschiedenen Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes als auch die Fachstellen und Fachpersonen aus dem Bereich Naturgefahren beteiligt.
Zur Unterstützung stellt das BAFU den Gemeinden einen Leitfaden zur Erarbeitung der Einsatzplanung zur Verfügung. Dieser Leitfaden erleichtert die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure, indem der Prozess der Erarbeitung und die Inhalte eines Einsatzplans klar dargestellt sind.
Musterdokumentation Leitfaden Einsatzplanung gravitative Naturgefahren
Vorbereitete Führungs- und Einsatzkräfte
Bei Katastrophen und Notlagen ist der Bevölkerungsschutz mit seinen Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe und Zivilschutz unter der Leitung eines gemeinsamen Führungsorgans zuständig für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Die Fachstellen der verschiedenen Stufen unterstützen die Führungs- und Einsatzkräfte der verschiedenen Stufen dabei.
Damit im Ereignisfall rasch und richtig reagiert werden kann, müssen alle Betroffenen ausgebildet sein und den erreichten Ausbildungsstand auch halten. Neben organisationsspezifischen Fachausbildungen sind dabei Übungen im Verbund mit Einbezug aller Partnerorganisationen sowie von Fach- und Führungsstellen sehr wichtig.
Das BAFU unterstützt Kantone, Gemeinden und Organisationen bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Aus- und Weiterbildungen mit Fachinformationen oder Prozessberatung.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Fachwissen vor Ort (LNGB)
Zweckmässige Interventionsmassnahmen können nur rechtzeitig ergriffen werden, wenn Vorhersagen und Warnungen im lokalen Kontext interpretiert werden, und wenn sie die Führungs- und Einsatzkräfte rechtzeitig erreichen.
In den Gemeinden übernehmen lokale Naturgefahrenberatende (LNGB) mit sehr guten Kenntnissen der lokalen Gegebenheiten diese Funktion. Sie verfolgen die aktuelle Naturgefahrensituation, verknüpfen verfügbare Informationen von Bund und Kanton (beispielsweise Warnungen) mit lokalen Beobachtungen und Erfahrungen und beurteilen so mögliche Entwicklungen der Naturgefahrenlage vor Ort. Aufgrund ihrer Beurteilung können sie die Führungs- und Einsatzkräfte zeitgerecht informieren und ihnen vor, während und nach Ereignissen geeignete Interventionsmassnahmen vorschlagen. Lokale Naturgefahrenberatende unterstützen und beraten die Behörden zudem bei der Einsatzplanung sowie bei der Ereignisdokumentation.
Das BAFU unterstützt die Kantone bei der Ausbildung der lokalen Naturgefahrenberatenden. Es bietet jährlich Kurse für die kantonalen Lehrpersonen an und stellt entsprechende Unterrichtsunterlagen zur Verfügung.
neuer Link: Konzept LNGB (wenn in Kraft)