Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 9. April 2026

Organisatorische Massnahmen

Einen absoluten Schutz vor Naturgefahren gibt es nicht. Darum ist es wichtig, im Ereignisfall durch optimale Vorbereitung und frühzeitige Warnung und Alarmierung, Leben zu retten und Schäden zu verhindern. Bei Naturgefahrenereignissen sind der Bevölkerungsschutz BABS und seine Partnerorganisationen zuständig für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen. Das BAFU unterstützt ihn im Rahmen seiner Tätigkeiten als Fachamt bei dieser anspruchsvollen Aufgabe. Gemeinsam mit den Kantonen haben BABS und BAFU sechs Erfolgsfaktoren für Naturgefahreneinsätze definiert.

1. Aktuelle Gefahrengrundlagen

Ein angemessener Umgang mit Naturgefahren setzt eine umfassende Kenntnis dieser Gefahren und der damit verbundenen Risiken voraus. Neben den Gefahrengrundlagen selbst sind Informationen über die Landnutzung für ein integrales Risikomanagement von entscheidender Bedeutung.

Gefahrengrundlagen

2. Aktuelle Einsatzplanungen

Planung und Vorbereitung von Einsätzen sind wesentliche Faktoren für die erfolgreiche Bewältigung von Naturgefahrenereignissen. Diese Vorbereitung erfolgt mittels Einsatzplänen.

Einsatzpläne sind Bestandteil des Notfallplans einer Gemeinde und beschreiben die Tätigkeiten der Führungs- und Einsatzkräfte vor und während eines Ereignisses. Die Tätigkeiten umfassen Massnahmen der Ereignisbewältigung wie Beobachtung, Information, Warnung, Alarmierung, Sperrungen, Aufbau mobiler Schutzmassnahmen, Evakuierung und Betreuung von betroffenen Personen.

An der Erarbeitung von Einsatzplänen sind sowohl die verschiedenen Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes als auch die Fachstellen und Fachpersonen aus dem Bereich Naturgefahren beteiligt.

Zur Unterstützung stellt das BAFU den Gemeinden einen Leitfaden zur Erarbeitung der Einsatzplanung zur Verfügung. Dieser Leitfaden erleichtert die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure, indem der Prozess der Erarbeitung und die Inhalte eines Einsatzplans klar dargestellt sind.

3. Vorbereitete Führungs- und Einsatzkräfte

Bei Katastrophen und Notlagen ist der Bevölkerungsschutz mit seinen Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe und Zivilschutz unter der Leitung eines gemeinsamen Führungsorgans zuständig für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen.
Die Fachstellen der verschiedenen Stufen unterstützen die Führungs- und Einsatzkräfte der verschiedenen Stufen dabei.

Damit im Ereignisfall rasch und richtig reagiert werden kann, müssen alle Betroffenen ausgebildet sein und den erreichten Ausbildungsstand auch halten. Neben organisationsspezifischen Fachausbildungen sind dabei Übungen im Verbund mit Einbezug aller Partnerorganisationen sowie von Fach- und Führungsstellen sehr wichtig.

Das BAFU unterstützt Kantone, Gemeinden und Organisationen bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Aus- und Weiterbildungen mit Fachinformationen oder Prozessberatung.

4. Fachwissen vor Ort – LNGB

Zweckmässige Interventionsmassnahmen können nur rechtzeitig ergriffen werden, wenn Vorhersagen und Warnungen im lokalen Kontext interpretiert werden, und wenn sie die Führungs- und Einsatzkräfte rechtzeitig erreichen.

In den Gemeinden übernehmen lokale Naturgefahrenberatende (LNGB) mit sehr guten Kenntnissen der lokalen Gegebenheiten diese Funktion. Sie verfolgen die aktuelle Naturgefahrensituation, verknüpfen verfügbare Informationen von Bund und Kanton (beispielsweise Warnungen) mit lokalen Beobachtungen und Erfahrungen und beurteilen so mögliche Entwicklungen der Naturgefahrenlage vor Ort. Aufgrund ihrer Beurteilung können sie die Führungs- und Einsatzkräfte zeitgerecht informieren und ihnen vor, während und nach Ereignissen geeignete Interventionsmassnahmen vorschlagen. Lokale Naturgefahrenberatende unterstützen und beraten die Behörden zudem bei der Einsatzplanung sowie bei der Ereignisdokumentation.

Das BAFU unterstützt die Kantone bei der Ausbildung der lokalen Naturgefahrenberatenden. Es bietet jährlich Kurse für die kantonalen Lehrpersonen an und stellt entsprechende Unterrichtsunterlagen zur Verfügung.

5. Warnung und Alarmierung

Eine zentrale Massnahme zur Schadensminderung ist die gezielte Warnung und Alarmierung von Führungs- und Einsatzkräften sowie der Bevölkerung. Dies erfordert eine intensive und koordinierte Zusammenarbeit der betroffenen Fachstellen und eine einwandfrei funktionierende Warnkette von den Messungen über die Vorhersagen bis zur Verbreitung der Warnungen.

Das BAFU arbeitet im Rahmen des LAINAT (Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren) und des Fachstabes Naturgefahren eng mit den anderen Naturgefahrenfachstellen MeteoSchweiz, Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF und Schweizerischer Erdbebendienst SED sowie mit dem Bevölkerungsschutz zusammen und trägt so dazu bei, einheitliche und auf gemeinsamer Beurteilung basierende Warnungen zu erstellen und zu verbreiten.

5.1 Projekt OWARNA

5.2 Mess- und Alarmsysteme

6. Information der Bevölkerung (Naturgefahrenportal)

Die wirksamste Einsatzkraft ist die Bevölkerung – richtiges Verhalten vor und während Naturereignissen rettet Leben und trägt zur Minderung von grossen Sachschäden bei!

Die Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung will die Möglichkeiten jeder und jedes einzelnen zur Reduktion des Schadensausmasses nutzen (Eigenverantwortung). Dies bedingt, dass jede Person rechtzeitig am Ort des Ereignisses die für ihren Schutz und die Schadenminderung relevanten Informationen in einer verständlichen Form zur Verfügung hat. Insbesondere müssen die möglichen Gefahrensituationen sowie entsprechende Verhaltensanweisungen bekannt und eingeübt sein.

Zur Verbesserung der Information der Bevölkerung wurde das Naturgefahrenportal entwickelt, welches von den Naturgefahrenfachstellen des Bundes gemeinsam betrieben wird. Daneben sind Warnungen, Alarmierungen und Verhaltensanweisungen auch noch über andere Kanäle verfügbar, beispielsweise über die App der MeteoSchweiz.

Weiterführende Informationen