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Veröffentlicht am 1. Oktober 2019

Umweltverträgliche Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen

Gemäss Art. 30 Abs. 3 USG müssen Abfälle umweltverträglich und, soweit es möglich und sinnvoll ist, im Inland entsorgt werden. Beim Verkehr mit Abfällen dürfen die Bewilligungen für die Ein- und Ausfuhr sowie für die Entsorgungsunternehmen im Inland nur erteilt werden, wenn Gewähr für eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle besteht (Art. 30f Abs. 2 Bst. b, c und d in Verbindung mit Abs. 3 USG und Art. 10 VeVA). Im Rahmen dieser Vollzugshilfe wird für bestimmte Abfälle konkretisiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein bestimmtes Entsorgungsverfahren als umweltverträglich gilt.

Umweltverträgliche Entsorgung von Holzabfällen

In Bezug auf die umweltverträgliche Entsorgung ist wichtig, mittels einer Qualitätskontrolle zu verhindern, dass Schadstoffe aus der Beschichtung oder Imprägnierung von Altholz in Holzwerkstoffe gelangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Holzabfälle nicht vermischt, sondern separat gesammelt und entsorgt werden.

Umweltverträgliche Entsorgung von Altreifen

Die umweltverträgliche Entsorgung von Altreifen umfasst die Sortierung gebrauchsfähiger Reifen oder Altreifen mit ungenügender Profiltiefe, die sich zur Runderneuerung eignen. Der Zustand der Reifen wird geprüft und wenn nötig werden neue Laufflächen aufgebracht. Durch die Wiederverwendung von gebrauchten Reifen und die Runderneuerung von Altreifen wird die Umweltbelastung durch die Herstellung neuer Reifen reduziert. Wenn Altreifen nicht mehr verwendet werden können oder keine Nachfrage nach Occasionsreifen besteht, können sie für die Herstellung von Produkten aus Gummi aufbereitet werden oder in dazu geeigneten Anlagen verbrannt werden (Art. 12 VVEA). Bei der stofflichen Verwertung von Altreifen ist insbesondere darauf zu achten, dass die spätere Entsorgung des ausgedienten Produkts nicht erschwert wird.

Umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen

In spezialisierten und dafür berechtigten Entsorgungsunternehmen werden den ausgedienten Fahrzeugen Betriebsflüssigkeiten (Trockenlegung) und Bestandteile, die gefährliche Stoffe enthalten, entnommen (Entfrachten von Schadstoffen). Funktionstüchtige Teile werden demontiert und als Ersatzteile verkauft (Demontieren von Ersatzteilen). Diese Behandlungen dienen sowohl dem Schutz der Arbeitnehmer beim nachfolgenden Pressen, Schreddern und Auftrennen in verwertbare Materialien wie auch der umweltverträglichen Entsorgung der dabei erzeugten Abfallfraktionen.

Umweltverträgliche Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten

Elektrische und elektronische Geräte müssen umweltverträglich und nach dem Stand der Technik entsorgt werden. Die Anforderungen an die Entsorgung richten sich nach Art. 6 VREG.

Umweltverträgliche Entsorgung von metallischen Abfällen

Im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit ist bei der Entsorgung von metallischen Abfällen wichtig, dass metallische Abfälle, die gefährliche Stoffe oder elektronische Bauteile enthalten, separat entsorgt werden. Damit das Recycling der Metalle nicht erschwert wird, sollen die nicht-metallischen Anteile soweit als möglich abgetrennt und separat behandelt werden.

Umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen aus der chemischen Oberflächenbehandlung

Metallhydroxidschlämme entstehen bei der Behandlung von Bädern und Abwässern aus der chemischen Oberflächenbearbeitung mittels Fällung und Entwässerung. Sie sind soweit möglich und sinnvoll nach Metallgehalt getrennt zu sammeln und der Rückgewinnung der Metalle durch Verhüttung zuzuführen. Nicht verwertbare Metallhydroxidschlämme können nach der notwendigen Behandlung auf Deponien oder Kompartimenten des Typs C abgelagert werden.

Umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen aus Strassenschächten sowie Mineralöl- und Fettabscheidern

Bei der Entwässerung von öffentlichen oder privaten Strassen und Plätzen sowie von gewerblich oder industriell genutzten Flächen werden Anlagen zur Abtrennung von Feststoffen, Mineralöl und Fetten eingesetzt. Die abgeschiedenen Schlämme in den Schächten werden regelmässig durch Saugwagenfahrzeuge entleert. Die Schlämme werden mit oder ohne Vorbehandlung auf dem Fahrzeug an eine stationäre Anlage zur Behandlung übergeben. Aus den Schlämmen oder den abgetrennten Fraktionen werden Baustoffe bestehend aus Kies, Splitt oder Sand gewonnen.

Umweltverträgliche Entsorgung von Altspeiseöl

Altspeiseöle oder –fette eignen sich zur Herstellung von Futtermitteln, Biogas oder Biodiesel. Dabei muss sichergestellt werden, dass diese nicht mit Mineralöl verunreinigt sind. Solche Verunreinigungen stören einerseits den Herstellungsprozess von Biogas oder Biodiesel. Andererseits werden dadurch die Anforderungen an die Futtermittel nach der Futtermittelbuchverordnung (FMBV) beziehungsweise an den Gärrückstand nach der ChemRRV nicht eingehalten. Altspeiseöle oder –fette, die zur Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere verwendet werden dürfen zudem keine Speisereste enthalten (Art. 27 VTNP). Verunreinigte Speiseöle und –fette sind zu verbrennnen oder anderweitig umweltverträglich thermisch zu behandeln (Art. 10 VVEA).

Umweltverträgliche Entsorgung von Medizinischen Abfällen

Umweltverträgliche Entsorgung von Medizinischen Abfällen