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Veröffentlicht am 8. Mai 2025

Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Die Übergabe von Abfällen von einem Abgeberbetrieb an ein Entsorgungsunternehmen ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. In Abhängigkeit von der Klassierung der Abfälle haben die Akteure die Pflicht Bewilligungen einzuholen und die Übergabe zu dokumentieren. Damit wird sichergestellt, dass diese Abfälle nur an Entsorgungsunternehmen übergeben werden, die in der Lage sind, die Abfälle umweltverträglich zu entsorgen.

  • 23. September 2025

    Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland

    Die umweltverträgliche Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen erfordert aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen. Die Massnahmen umfassen die Identifikation der Abfälle, die nachvollziehbare Übergabe, die Entsorgungsbewilligung und Meldepflichten für Entsorgungsunternehmen sowie Anforderungen an die umweltverträgliche Behandlung.

  • 20. Februar 2025

    Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen

    Der grenzüberschreitende Verkehr mit Abfällen ist im Basler Übereinkommen und im OECD-Ratsbeschluss geregelt. Da die Schweiz das Basler Übereinkommen ratifiziert hat und Mitglied der OECD ist, sind die betreffenden Bestimmungen auch für die Schweiz gültig.