Vollzug
Der Bund legt in 12 Bundesgesetzen und 74 Verordnungen die Ziele des Umweltschutzes fest. Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Dies geschieht mehrheitlich im föderalen Vollzug durch die Kantone. In Bereichen wie der Gentechnik oder der Ein- und Ausfuhr von Abfällen vollzieht der Bund selbst, ebenso bei der Anwendung anderer Bundesgesetze (Eisenbahnen, Nationalstrassen, Flugplätze etc.).
Eine umfassende Umweltgesetzgebung alleine garantiert noch keinen wirksamen Schutz der Umwelt. Erst mit der praktischen Umsetzung, dem Gesetzesvollzug, wird die geschriebene Umweltgesetzgebung wirksam. Unter Vollzug ist daher der Einsatz von Instrumenten, mit denen das Gesetz umgesetzt wird, zu verstehen.
Rolle der Kantone im Vollzug
Die Verantwortung für den Vollzug des Umweltrechts liegt in den überwiegenden Fällen bei den Kantonen, die damit eine zentrale Rolle im Umweltschutz einnehmen. Die Kantone organisieren den Gesetzesvollzug sehr unterschiedlich, insbesondere inwieweit sie die Aufgaben den Gemeinden übertragen oder selbst erledigen. In den letzten Jahren hat sich aber zunehmend eine regionale Zusammenarbeit der Umweltämter etabliert. Durch gemeinsame Vollzugsinstrumente (Merkblätter, Empfehlungen, Messinstitutionen etc.) wird der Vollzug zunehmend harmonisiert. Einzelne Aufgaben übertragen die Kantone auch privaten Unternehmen, Wirtschafts- oder Umweltorganisationen.
Rolle des BAFU im Vollzug
In bestimmten Teilbereichen ist der Bund selbst für den Vollzug verantwortlich. Dabei ist zwischen dem direkten Bundesvollzug (z.B. Umsetzung Gentechnikgesetz, Umgang mit Organismen, Ein- und Ausfuhr von Abfällen) und dem Vollzug durch Bundesleitbehörden (z.B. Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flugplätze, militärische Anlagen) bei der Anwendung anderer Bundesgesetze zu unterscheiden.
Notwendigkeit der Stärkung des Vollzugs
Das BAFU hat mit den Vollzugsverantwortlichen der Kantone und ausgewählten Bundesstellen eine Analyse des Vollzugs der Umweltvorschriften durchführen lassen. Die Umfrage hat ergeben, dass die Umweltvorschriften in der Schweiz unterschiedlich gut vollzogen werden und in Bereichen wie Landschaft, Boden, Arten, Biotope, aber auch in der Störfallvorsorge und im Grundwasserschutz eine Mehrheit der Vollzugsverantwortlichen einen Bedarf zur Stärkung des Vollzugs feststellen.
Im Rahmen der Studie wurde aufgrund der Umfrage auch eine Reihe von Massnahmen ausgearbeitet, mit denen der Vollzug gestärkt werden kann. Überdies hat das BAFU zusammen mit Kantonsvertretern und anderen Bundesämtern Massnahmen zur Umsetzung beschlossen.
Vollzugshilfen und Mitteilungen an Gesuchsteller
Vollzugshilfen sind Publikationen des BAFU als Aufsichtsbehörde und richten sich primär an die Vollzugsbehörden.