Vorschriften für bestimmte Stoffe
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist ein Gefäss für Spezialvorschriften. Sie werden dann erlassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Chemikalienverordnung (ChemV) nicht ausreichen. Die ChemRRV enthält in zwei Anhängen zur Hauptsache Einschränkungen und Verbote für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder das Verwenden bestimmter Stoffe und diese enthaltende Zubereitungen und Gegenstände.
Diese Verordnungen legen Vorschriften für bestimmte Stoffe fest, insbesondere für:
Alkylphenole und ihre Ethoxylate
Persistente organische Schadstoffe (POP)
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung
Zur Erleichterung der Übersicht sind die nach der ChemRRV geltenden Einschränkungen und Verbote für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände in den folgenden zwei PDF-Downloads tabellarisch zusammengestellt.