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Veröffentlicht am 25. November 2022

Waldplanung

Die Waldplanung befasst sich mit der räumlichen und zeitlichen Entwicklung des Waldes. Dabei sind die Waldfunktionen, die Fläche und die Verteilung des Waldes sowie die Optimierung der betrieblichen Leistungserstellung zu berücksichtigen.

Die Waldplanung ist Grundvoraussetzung, um den Auftrag aus Art. 73 und 77 der Bundesverfassung (BV) zur Umsetzung und Kontrolle der Nachhaltigkeit im Wald sowie zur Sicherstellung der Waldfunktionen und -leistungen zu erfüllen. Die Waldplanung als Mittel der Waldbewirtschaftung trägt zum Walderhaltungsgebot gemäss Art. 20 des Waldgesetzes (WaG) bei.

Unabhängig auf welcher Führungsebene, ist Waldplanung (oder forstliche Planung) ein unver-zichtbarer Teil jeder Führungsaufgabe in der Waldbewirtschaftung. Sie umfasst Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Ausführung, Kontrolle und Informationsbeschaffung . Insbesondere für die Sicherung und Steuerung einer nachhaltigen Waldentwicklung ist Waldplanung im Sinne eines Controllings wichtig. Hierzu gilt es die geeigneten Monitoringinstrumente, Reporting-Systeme, methodischen Grundlagen und das Knowhow auf Bundesebene und in den Kantonen zu fördern, zu entwickeln und zu koordinieren, und . Um den Art. 52 WaG zu vollziehen, ist der Bund daher auf aktuelle Kenntnisse über die Methoden und Instrumente der Waldplanung sowie über ihre praktische Anwendung in den Kantonen angewiesen.

Die Waldplanung unterstützt auf Bundesebene diese vier Hauptthemen:

  • Strategie nachhaltige Entwicklung 
  • Klimapolitik
  • Waldpolitik
  • Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Fachgremium

Die Arbeitsgruppe «Waldplanung und -management» (WaPlaMa) des Schweizerischen Forstvereins fördert den Erfahrungs- und Wissensaustausch aller an der öffentlichen und betrieblichen Waldplanung interessierten Personen und Institutionen. Sie betreibt und fördert das Netzwerk «Wissen Waldplanung Schweiz».

Waldplanung und Raumplanung

Die Waldplanung und die Raumplanung ergänzen sich mit den Planungsinstrumenten Waldentwicklungsplan nach Waldgesetz, Richtplan nach Raumplanungsgesetz und Landschaftsentwicklungskonzept. Bei der Erarbeitung dieser Instrumente ist der Koordinationsbedarf zwischen Forstdienst, Raumplanung und weiteren Fachstellen zu beachten.

Kontrolle und Nachhaltigkeit im Wald

Die Publikation «Kontrolle und Nachhaltigkeit im Wald» liefert Grundlagen um zweckmässige Indikatoren zum Nachweis der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu bestimmen. Für die Kantone und für private Planungsbüros werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Waldentwicklung und die Waldnutzung im Hinblick auf die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien kontrolliert werden können. Die ausgewählten Indikatoren wurden durch Bund und Kantone entwickelt.

Bundesbeiträge für die Waldplanung

Die Waldplanung ist Gegenstand des Programmes Wald, gemäss Handbuch zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen. Mit dem Programmziel 3 im Teilprogramm Waldbewirtschaftung werden nämlich die Leistungsindikatoren sowie die Höhe des Bundesbeitrages zu den forstlichen Planungsgrundlagen geregelt. Bund und Kantone schliessen hierzu über folgende Führungs- und Koordinationsinstrumente eine Leistungsvereinbarung ab: Waldentwicklungspläne (WEP), Erhebung der natürlichen Standortsverhältnisse, Strukturverbesserungskonzepte und Waldinventuren. Bundesbeiträge werden nur für Bestandeskarten, welche der überbetrieblichen Nachhaltigkeitskontrolle dienen, bezahlt.

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Programmvereinbarungen Wald

Weiterführende Informationen