Wildtierkorridore
Die meisten Wildtierkorridore sind beeinträchtigt oder unterbrochen. Wildtierpassagen sollen helfen, die unterbrochenen Korridore wiederherzustellen. Der Bund hat zusammen mit kantonalen und nationalen Partnern Richtlinien und Strategien zu deren Sanierung erarbeitet.
Die festen Routen, auf denen sich Wildtiere grossräumig bewegen, werden Wildtierkorridore genannt. Wird ein Korridor mit speziellen Bauwerken versehen, spricht man von Wildtierpassagen. Wildtierkorridore sind wichtige Vernetzungsgebiete und ein bedeutender Bestandteil der Ökologischen Infrastruktur.
Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung
In der Schweiz existieren 304 Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung (Stand 2020). Sie verbinden fragmentierte Ökosysteme oder geeignete Lebensräume und sind für Wildtiere lebensnotwendig. Denn Strassen und Schienen bilden für viele wildlebende Tiere unüberwindbare Barrieren.
Sowohl grosse wildlebende Tiere wie Rehe und Hirsche, mittelgrosse wie Füchse und Hasen, aber auch kleine wie Amphibien oder Fledermäuse müssen sich für Nahrung und Fortpflanzung bewegen können.
Eine Beurteilung der Wildtierkorridore kam zu folgendem Schluss:
- 47 Korridore (16 %) sind weitgehend unterbrochen und können von Wildtieren nicht mehr benutzt werden;
- über die Hälfte (171 Korridore, 56 %) sind nennenswert bis stark beeinträchtigt;
- weniger als ein Drittel (86 Korridore, 28 %) kann als intakt eingestuft werden.
Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz
Mit verschiedenen Projekten wurden während der Phase I des Aktionsplans die Durchlässe für Wildtiere bei Strassen und Bahnen verbessert, die Grundlagen für die Sanierung der Wildtierkorridore überarbeitet und die Sanierungen, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) an Nationalstrassen vornimmt, beschleunigt.
Stand der Umsetzung Nationalstrassen
Seit 2003 arbeitet das ASTRA zusammen mit dem BAFU und den Kantonen an der Sanierung von unterbrochenen Korridoren – und zwar mit dem Bau von Wildtierpassagen entlang der Nationalstrassen. Der Stand des ASTRA-Teilprogramms Sanierung der Wildtierkorridore wird jährlich aktualisiert und publiziert.
Richtlinien und Vorgaben für Wildtierpassagen
2001 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Richtlinie für den Bau von Wildtierpassagen erstellt.
Zudem gelten folgende Richtlinien und Normen:
- ASTRA: Standards für Nationalstrassen - Umwelt
(Richtlinie 18008)
- Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) – Shop Mobilityplatform VSS-Norm 40696
VSS- Normen für die Gestaltung von Gewässerdurchlässen sowie zum Bau von Strassen und Schienen verhelfen der Vernetzung von Fliessgewässern und ihren Tierarten.
Wirkungskontrolle an Wildtierpassagen
Um den Erfolg der Bauwerke miteinander zu vergleichen, werden die Daten nach einem standardisierten Verfahren aufgenommen. Wirkungskontrollen sind obligatorische Bestandteile von Sanierungs- und Wiederherstellungsprojekten.
