Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 8. November 2024

Ökologisch wertvolle Lebensräume fördern und vernetzen

Die Schweiz soll über eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur verfügen – im ländlichen wie im städtischen Raum, im Mittelland, im Jura und in den Alpen. Um dieses Lebensnetz der Schweiz zu stärken, ergreifen Bund, Kantone und weitere Akteure Massnahmen. 

Ein Netz aus ökologisch wertvollen Land- und Wasserlebensräumen – auch ökologische Infrastruktur genannt - bildet die räumliche Basis für eine vielfältige und anpassungsfähige Biodiversität. Ökologisch wertvolle Flächen können überall vorkommen: im Siedlungsgebiet, in der Landwirtschaft, im Wald, in und an Gewässern und im alpinen Raum.

Das BAFU strebt ein ökologisch funktionierendes Netzwerk in der ganzen Schweiz an und fördert Qualität, Quantität und Vernetzung der Lebensräume gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz, dem Landschaftskonzept Schweiz und dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD). Das Netzwerk baut auf der bestehenden Gesetzgebung auf. Seine Planung und Umsetzung basiert auf nationalen Leitlinien und Instrumenten und bindet verschiedene Sektoralpolitiken wie Wald, Gewässer, Landwirtschaft, Verkehr, Fischerei und Jagd sowie Raumplanung mit ein. Für die Planung und Umsetzung sind die Kantone zuständig.

Dieses Netzwerk trägt massgeblich zur Sicherung der Leistungen der Ökosysteme und Landschaften für Gesellschaft und Wirtschaft bei.

Massnahmen für mehr Biodiversität

Der Bund hat in seiner Strategie Biodiversität Schweiz den Grundstein für die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur gelegt.

Strategie Biodiversität Schweiz und Aktionsplan

Projekte Phase I

Programmvereinbarungen

Die Kantone sind die «Baumeister» der ökologischen Infrastruktur. Gemäss dem Programm «Naturschutz» in den Programmvereinbarungen im Umweltbereich, die zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen werden, planen die Kantone die Weiterwicklung der ökologischen Infrastruktur auf ihrem Gebiet. Die Planung zeigt auf, wie die Aktivitäten mit verschiedenen Sektoren abgestimmt und die Massnahmen zur Förderung und Vernetzung der Lebensräume räumlich und inhaltlich koordiniert werden können, um möglichst grosse Wirkung zu erzielen.

Das BAFU unterstützt die Kantone mit einer Arbeitshilfe.
 

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Landschaftskonzept

Das Landschaftskonzept der Schweiz definiert die Sicherung und Vernetzung hochwertiger Lebensräume als Qualitätsziel. Es verlangt, dass die Sektoralpolitiken von Bund und Kantonen einen Beitrag zum Aufbau der ökologischen Infrastruktur leisten.

Landschaftskonzept

Gebiete zum Schutz und zur Vernetzung von Arten und Lebensräumen


Gebiete zum Schutz von Arten und Lebensräumen bilden das Grundgerüst der ökologischen Infrastruktur – und finden ihre Grundlagen in der Gesetzgebung. Dazu gehören beispielsweise nationale, regionale und lokale Biotope wie Auen, Amphibienlaichgebiete, Moore sowie Trockenwiesen und -weiden (gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG), der Schweizerische Nationalpark (Nationalparkgesetz), die Kernzonen der Naturerlebnispärke (NHG), die Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler oder internationaler Bedeutung sowie die eidgenössischen Jagdbanngebiete gemäss Jagdgesetz (JSG) sowie die Waldreservate laut Waldgesetz (WaG).

Biotope von nationaler Bedeutung

Eidgenössische Jagdbanngebiete

Wasser- und Zugvogelreservate

Waldreservate

Smaragd-Gebiete

Ramsar-Gebiete

Vernetzungsgebiete

Isolierte Schutzgebiete reichen nicht aus, um die Biodiversität langfristig zu erhalten. Deshalb braucht es zusätzliche wertvolle Lebensräume und Korridore, die die Kerngebiete ergänzen. Vernetzungsgebiete sollen auch die Verbindung der Kerngebiete über die Kantons- / Landesgrenzen hinweg sicherstellen.

Beispiele für Vernetzungsgebiete sind aufgewertete Gewässerräume nach Gewässerschutzgesetz (GSchG) oder Revitalisierungen gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV), strukturreiche Moorlandschaften von nationaler Bedeutung (NHG), Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung und Wildtierpassagen oder breite, abgestufte Waldränder.

Moorlandschaften

Wildtierkorridore

Biodiversität der Gewässer

Markierung der Schweizer Schutzgebiete

Seit 2016 gilt ein schweizweit einheitliches Markierungssystem für Schutzgebiete. Die Markierungen und Besucherinformationen machen die Schutzgebiete zur Erhaltung der Biodiversität und die Verhaltensregeln gut sichtbar.
Für die korrekte Umsetzung des Markierungssystems hat das BAFU ein Handbuch erarbeitet.

Anwenderinnen und Anwender sowie Schutzgebietsverantwortliche können auf der Plattform die grafischen Grundlagen und Dokumente herunterladen und damit selbständig Tafeln gestalten.

27. Dezember 2023

Biotope von nationaler Bedeutung

Für fünf Lebensräume sind nationale Biotopinventare in Kraft: Hoch- und Übergangsmoore, Flachmoore, Auengebiete, Amphibienlaichgebiete sowie Trockenwiesen und -weiden. Ein Grossteil der Objekte muss dringend saniert werden. Das BAFU stellt entsprechende Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

5. September 2024

Eidgenössische Jagdbanngebiete

In der Schweiz gibt es 42 eidgenössische Jagdbanngebiete. Diese helfen mit, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume zu schützen.

22. Juni 2022

Ramsar-Gebiete

Das internationale Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar-Konvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die nachhaltige Nutzung sowie den Schutz der Lebensräume für Wasser- und Watvögel sicherstellt. Die Schweiz als Beitrittsstaat setzt die Ramsar-Konvention vor allem mit Hilfe bestehender Bundesinventare um.

12. Juli 2022

Smaragd-Gebiete

Das Netzwerk Smaragd will europaweit besonders wertvolle Lebensräume und Arten schützen. Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der Berner Konvention ebenfalls zu diesem Ziel verpflichtet. Bislang wurden 37 Gebiete aus der Schweiz in das Smaragd-Netzwerk aufgenommen.

30. August 2024

Waldreservate

In Waldreservaten hat die Biodiversität Vorrang – auch vor den Ansprüchen des Menschen an den Wald. Waldreservate bedecken 7,8 % der Waldfläche der Schweiz. Das waldpolitische Ziel ist es, diesen Anteil bis 2030 auf 10 % zu erhöhen.

11. Juli 2023

Wasser- und Zugvogelreservate

Die Schweiz hat eine besondere Bedeutung als Überwinterungs- und Rastplatz für verschiedene ziehende Wasservogelarten. Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) schützt die Lebensräume der Zugvögel sowie der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservogelarten.

7. Februar 2024

Wildtierkorridore

Die meisten Wildtierkorridore sind beeinträchtigt oder unterbrochen. Wildtierpassagen sollen helfen, die unterbrochenen Korridore wiederherzustellen. Der Bund hat zusammen mit kantonalen und nationalen Partnern Richtlinien und Strategien zu deren Sanierung erarbeitet.

Weiterführende Informationen