Gefahrenkarten, Intensitätskarten und Gefahrenhinweiskarten

Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen und Verkehrswege durch Hochwassergefahren, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen bedroht sind. Zudem geben sie Auskunft über die zu erwartenden Intensitäten (Ausmass) und die Wahrscheinlichkeit, mit der das Ereignis eintreten kann. Ausserhalb des Siedlungsgebiets zeigen Gefahrenhinweiskarten mit einem geringeren Detaillierungsgrad die möglichen Gefahrengebiete auf.

Gefahrenkarten sind das Ergebnis der Gefahrenbeurteilung. Zum Endprodukt gehören neben der eigentlichen Karte, welche die Gefahrenstufen gebietsweise zeigt, ein erläuternder Bericht und die entsprechenden Intensitätskarten. Letztere zeigen für verschiedene Eintretenswahrscheinlichkeiten das jeweils zu erwartende Ausmass des Naturprozesses (Intensität) auf.

In Ergänzung zu den detaillierten Gefahrenkarten zeigen Gefahrenhinweiskarten die potenziellen Gefahrengebiete ausserhalb des Siedlungsgebietes auf. Diese Karten enthalten grobe modellbasierte Abschätzungen über das bei einem Extremereignis maximal betroffene Gefahrengebiet; sie enthalten jedoch in der Regel keine Information über die dabei auftretenden Intensitäten.

Zugang zu Gefahrenkarten und Gefahrenhinweiskarten

Die Gefahrenkarten, Intensitätskarten und Gefahrenhinweiskarten werden von den Kantonen erstellt und können auf den kantonalen Geoportalen eingesehen werden. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Erarbeitung und Nachführung der Gefahrenkarten.

Gefahrenkarten auf den kantonalen Geoportalen:

In schweizweit harmonisierter Form werden die kantonalen Daten in das
Datenmodell gemäss Geoinformatikgesetz überführt und auf der Nationalen
Geodateninfrastruktur veröffentlicht. Diese ist derzeit im Aufbau,
einzelne Kantone haben ihre Daten dort bereits publiziert.

Verwendung von Gefahrenkarten und Gefahrenhinweiskarten

Die Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald verpflichten die Kantone, Gefahrenkarten zu erstellen und diese in der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Während die Intensitätskarten eine wichtige Grundlage für Notfallplanungen und technische Massnahmenplanungen bilden, sind die daraus abgeleiteten Gefahrenkarten die Basis für die Ausscheidung von Gefahrenzonen in der Nutzungsplanung und der Formulierung von Bauauflagen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren. Gefahrenkarten müssen periodisch nachgeführt und die Zonen- resp. Nutzungspläne entsprechend angepasst werden. Zudem sind Gefahrenkarten wichtig zur Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Naturgefahren.

Gefahrenhinweiskarten dienen einerseits als wichtiges Instrument in der kantonalen Richtplanung, wo sie eine angepasste Raumentwicklung sicherstellen sollen. Andererseits sind Gefahrenhinweiskarten ausserhalb des Siedlungsgebietes eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Baugesuchen. Je nach Situation müssen hier genauere Abklärungen zur Gefahrensituation durchgeführt werden.

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Letzte Änderung 24.01.2024

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