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Pubblicato il 18 novembre 2025

Determinazione e valutazione del rumore di macchine e attrezzature

Inverkehrbringen von im Freien verwendeten Geräten und Maschinen haben dafür zu sorgen, dass die Lärmemissionen ihrer Produkte  den Anforderungen der Maschinenlärmverordnung (MaLV) genügen. Das BAFU ist dabei für die Marktüberwachung zuständig. Marktkontrollen werden durch die Stiftung agriss durchgeführt.

Ordinanza sul rumore delle macchine all’aperto (ORMAp)

AGRISS: Marktkontrolle

Kontrollstelle für die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen bei Geräten und Maschinen

Formular für Konsumenten

Formular zur Meldung von Nichtkonformitäten an die zuständige Behörde

Emissionen von Geräten und Maschinen, die dem Betrieb einer ortsfesten Anlage dienen, werden hingegen nach den Vorschriften über ortsfeste Anlagen begrenzt. Bei der Begrenzung von Baulärm wird als Massnahme bei den eingesetzten Maschinen auf bestehende Emissionsstandarts Bezug genommen.

Lärmarme Baumaschinen RAL-UZ 53. Blauer Engel: Grundlage für Umweltzeichenvergabe

Vergabekriterien für lärmarme Baumaschinen. Beim Baulärm entsprechen die Vergabekriterien RA dem «neusten Stand der Technik». 2007

Weiterführende Informationen