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Veröffentlicht am 18. November 2025

Strassenverkehrslärm

Strassenverkehrslärm belastet viele Menschen in der Schweiz, vor allem in Städten und Agglomerationen. Trotz Fortschritten beim Schutz bleibt der Strassenlärm eine Herausforderung für die Gesundheit und Lebensqualität und verursacht externe Kosten von rund 2 Milliarden Franken jährlich.

740'000 Personen in der Schweiz, insbesondere in städtischen Gebieten, sind von Strassenlärm betroffen. Diese dauerhafte Lärmbelastung führt zu Stress, der ernsthafte Krankheiten verursachen kann, und erheblichen Kosten. Werden die Grenzwerte überschritten, sind Bund, Kantone oder Gemeinden verpflichtet, aktiv zu werden und ihre Strassen zu sanieren.

Um dem Lärm entgegenzuwirken, setzen das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) prioritär auf Massnahmen direkt an der Lärm-Quelle. So wird Lärm schon beim Entstehungsort vermindert. Vorrang haben deshalb Massnahmen wie lärmarme Strassenbeläge oder Temporeduktionen. Tiefere Tempi reduzieren Rollgeräusche und die lärmarmen Beläge schlucken mit ihren Hohlräumen einen Teil des Lärms. Wichtig zu wissen: bereits ab ca. 25 km/h übersteigt bei Autos das Rollgeräusch den Motorenlärm.

Seit 1985 wurden mehr als 5 Milliarden Franken in die Sanierung von Strassen investiert, wodurch über 380'000 Menschen vor Grenzwertüberschreitungen geschützt wurden. Bei den Haupt- und übrigen Strassen haben rund 900'000 Menschen bis 2023 von Lärmschutzmassnahmen profitiert. Es sind aber immer noch viele Menschen von Strassenverkehrslärm über den Grenzwerten betroffen. Lärmminderung ist eine Daueraufgabe. Der Bund unterstützt die Kantone finanziell.

Massnahmen gegen Strassenverkehrslärm

Ermittlung und Beurteilung von Strassenverkehrslärm: Immissionen und Emissionen

Weiterführende Informationen

Lärmarme Strassenbeläge

Abrollgeräusche verursachen bereits ab 30km/h mehr Lärm als die Motoren der Autos. Leise Strassenbeläge können den Lärm markant reduzieren. Das BAFU fördert die Entwicklung lärmarmer Technologien, weil solche Massnahmen an der Quelle flächendeckend wirken – im Gegensatz zu Schallschutzwänden oder -fenstern.

Geschwindigkeitsreduktion

Die Reduktion der Geschwindigkeit vermindert den Strassenlärm dort, wo er entsteht. Wird zum Beispiel Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert, entspricht dies akustisch einer Halbierung der Verkehrsmenge.

Leise Reifen

Bereits ab 25 km/h ist das Geräusch der Reifen lauter als der Motor. Der Trend zu immer schwereren Fahrzeugen mit breiten Pneus verstärkt die Rollgeräusche. Mit leiseren Reifen kann der Lärm verringert werden – direkt dort, wo er entsteht.

Ermittlung und Beurteilung von Strassenverkehrslärm: Immissionen und Emissionen