Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) am 1. April 2025 will der Bundesrat die Altlasten-Sanierung vorantreiben. Unter anderem werden neu auch Sanierungen von Kinderspielplätzen und Feuerlöschübungsplätzen, die durch Schadstoffe belastet sind, mit Beiträgen aus dem Altlasten-Fonds unterstützt.