Altlastenbearbeitung
Die grosse Anzahl belasteter Standorte lässt sich aus personellen, zeitlichen und finanziellen Gründen nur schrittweise bearbeiten. Auf den einzelnen Sanierungsfall bezogen, soll vom «Groben zum Feinen» vorgegangen werden, damit innert nützlicher Frist alle sanierungs- oder überwachungsbedürftigen Fälle ausgeschieden und im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung bewertet werden können.
Stand der Altlastenbearbeitung in der Schweiz
Die Kataster der belasteten Standorte von Bund und Kantonen sind fertiggestellt und im Internet abrufbar. Total bestehen rund 38‘000 belastete Standorte, wovon ca. 4'000 sanierungsbedürftig («Altlasten») sein dürften. Über 1'800 Altlasten sind bislang saniert worden.
Das generelle Ablaufschema
Das unsystematische Anpacken von Altlastenfragen kann sehr rasch zu übermässigen Kosten führen. Um dies zu vermeiden verfährt man deshalb am besten anhand des nachstehend beschriebenen Ablaufschemas.
Altlastenbearbeitung 1. Schritt: Kataster
Erfassung im Kataster der belasteten Standorte, Erstbewertung
Altlastenbearbeitung 2. Schritt: Voruntersuchung
Die Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit wird abgeklärt
Altlastenbearbeitung 3. Schritt: Detailuntersuchung
Ziele und Dringlichkeit einer Sanierung werden festgelegt
Altlastenbearbeitung 4. Schritt: Sanierung
Die Altlast wird saniert
Grosse Altlastensanierungen: Acht Porträts
Seitdem vor über 20 Jahren die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten in Kraft getreten ist, hat sich in der Schweiz viel getan: Alle belasteten Standorte wurden in Kataster aufgenommen, über 1'600 Standorte saniert, darunter einige grosse Deponien. Das BAFU unterstützt die Arbeit der Kantone finanziell über den VASA-Fonds, der mit Gebühren für das Entsorgen von Abfällen auf Deponien gespeist wird. Das BAFU stellt hier acht Sanierungen vor, die aufgrund ihrer Komplexität und ihrer finanziellen Grösse einzigartig sind.
Überwachung und Nachsorge
Die Überwachung und Nachsorge als zentrale Elemente der Altlastenbearbeitung
Zusammenarbeit
Komplexe Aufgaben wie Altlastenbearbeitungen lassen sich nur in den Griff bekommen, wenn alle Parteien gemeinsam an der Lösung arbeiten. So, wie es in der Altlasten-Verordnung steht.
Schiessanlagen
In Zusammenhang mit der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Kugelfängen bei Schiessanlagen stellen sich immer wieder Fragen zum Vorgehen, den Zielsetzungen und erforderlichen Massnahmen sowie zu den finanziellen Auswirkungen und den wissenschaftlichen Grundlagen.
PFAS: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (engl. per- and polyfluoroalkyl substances). Es handelt sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Etwa seit Beginn der 1970er erfolgte ein umfangreicher Einsatz der Chemikalien im industriellen Massstab.
ChloroNet: nationale Plattform für CKW-Altlasten (2007-2018)
Die Untersuchung und Sanierung von Altlasten mit chlorierten Lösungsmitteln (CKW) ist technisch schwierig und finanziell aufwändig. Um Erfahrungen in einem Netzwerk von Betroffenen nutzen und erweitern zu können, wurde das nationale Projekt ChloroNet gestartet.
Konzentrationswerte für Stoffe, die nicht in Anhang 1 oder 3 AltlV enthalten sind
Enthält die Altlasten-Verordnung für gewisse umweltgefährdende Stoffe keine Konzentrationswerte, hat die zuständige Behörde solche mit Zustimmung des BAFU im Einzelfall festzulegen (Anh. 1 Abs. 1 AltlV und Anh. 1 Abs. 1 AltlV). In der Vollzugshilfe „Herleitung von Konzentrationswerten und Feststoff-Grenzwerten" wird aufgezeigt, nach welcher Methodik diese Herleitung zu erfolgen hat. In der nachfolgenden Tabelle sind alle Stoffe aufgeführt, für die solche Herleitungen gemacht wurden.
Ermittlung der Bestimmungsgrenze
Wenn für zusätzliche Stoffe neue AltlV-Konzentrationswerte hergeleitet werden, ist u.U. auch die Bestimmungsgrenze zu ermitteln. Das nachfolgende Dokument erläutert hierzu das aus Sicht des BAFU korrekte Vorgehen.