Überwachung und Nachsorge

Die Überwachung und Nachsorge als zentrale Elemente der Altlastenbearbeitung

Überwachung

Damit bei belasteten Standorten gegebenenfalls rasch und zielgerichtet reagiert werden kann, wird gemäss den Bestimmungen der Altlasten-Verordnung für die überwachungs- und sanierungsbedürftigen Standorte eine Überwachung gefordert. Altlasten müssen bis zum Abschluss der Sanierung überwacht werden. Eine Sanierung ist erst dann abgeschlossen, wenn die Sanierungsziele erreicht sind. Die Planung bzw. Festlegung der Überwachung bildet einen festen Bestandteil des Sanierungsprojektes. Die Erfolgskontrolle bildet den Abschluss der Sanierung. Sie überprüft in erster Linie, ob die durchgeführten Sanierungsmassnahmen wirksam waren und ob die Sanierungsziele erreicht wurden. Eine allfällige Überwachung während der Nachsorgephase ist so lange durchzuführen, bis die Überwachungsbedürftigkeit gemäss Altlasten-Verordnung behoben ist.

Generelle Ziele der Überwachung:

  • Sie soll sicherstellen, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen richtig reagiert werden kann, damit keine weiteren schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten.
  • Sie soll Änderungen der Einwirkungen eines Standortes frühzeitig erkennen und mögliche Entwicklungen prognostizieren.
  • Sie soll relevante Daten erheben durch:
  • Probenahme und Analytik gemäss einem an den Einzelfall bzw. die Sanierungsziele angepassten Analytikprogramm.
  • Funktionskontrollen der Probenahmestellen, wie Schächte, Druck- und Niveaumessgeräte (Piezometer), usw.
  • Sie soll Resultate nachvollziehbar dokumentieren (Berichtverfassung und Archivierung).
vergrössern

Einzelne Phasen der Überwachung im Rahmen einer Altlastenbearbeitung und Entwicklung der Belastung des Schutzgutes.

Nachsorge

Dieser Schritt der Altlastenbearbeitung erfolgt im Anschluss an die Sanierung bzw. die Erfolgskontrolle und ist immer dann erforderlich, wenn auf Grund eines verbliebenen Restrisikos weiterhin Schutzgüter gefährdet sein könnten. Dies trifft beispielsweise auf Standorte zu, wo nicht die Schadstoffe entfernt, sondern mit Sicherungsmassnahmen lediglich deren Wirkungspfade unterbrochen wurden.

Die Überwachung während der Nachsorgephase soll in erster Linie:

  • die langfristige Wirksamkeit der Sanierungsmassnahmen gewährleisten.
  • die Notwendigkeit von allfälligen Massnahmen zur Mängelbehebung aufzeigen.
  • die möglichen Freisetzungspfade der Schadstoffe überwachen.
  • den langfristigen Betrieb von technischen Anlagen und Bauwerken gewährleisten (z.B. Funktionskontrolle).

Weiterführende Informationen

Dokumente

Kontakt
Letzte Änderung 07.07.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/altlasten/fachinformationen/altlastenbearbeitung/ueberwachung-und-nachsorge.html