Altlastenfinanzierung

Wer muss die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten tragen? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?

Was ist der VASA Altlasten-Fonds?

Der Bund beteiligt sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er den VASA Altlasten-Fonds geschaffen.

Abgabeerhebung VASA

Der Altlasten-Fonds wird über Gebühren auf der Ablagerung von Abfällen gespiesen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den Kantonen ausbezahlt.

Abgeltungen VASA

Das Umweltschutzgesetz listet in Artikel 32e Absatz 3 die Massnahmen auf, für die der VASA-Fonds verwendet werden soll.

Kostentragung

Wer muss für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bezahlen? Gibt es Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung?

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 12.07.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/altlasten/fachinformationen/altlastenfinanzierung.html