Sanierungsbedarf sowie Ziele und Dringlichkeit einer Sanierung

Cover Sanierungsbedarf sowie Ziele und Dringlichkeit einer Sanierung
Jahr 2022
Seiten 33
Nummer UV-1828-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug UV

Ein Modul der Vollzugshilfe «Untersuchung von belasteten Standorten». 

Mit Abfällen belastete Standorte sind zu sanieren, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Schutzgüter Grundwasser, oberirdisches Gewässer, Luft oder Boden führen oder die konkrete Gefahr dazu besteht. Bei der Festlegung der Sanierungsziele ist immer zu prüfen, ob die zu deren Erreichung notwendigen Massnahmen insgesamt die Umweltsituation verbessern und ob die Kosten verhältnismässig sind. Die vorliegende Vollzugshilfe erläutert die in der Altlasten-Verordnung genannten Beurteilungskriterien für einen Sanierungsbedarf und zeigt auf, wie weit nötigenfalls die Sanierungsziele und die Sanierungsdringlichkeit angepasst werden können, ohne dass gewässerschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden.


Sanierungsbedarf sowie Ziele und Dringlichkeit einer Sanierung (PDF, 3 MB, 12.01.2023)

Keine gedruckte Fassung vorhanden.

Letzte Änderung 12.01.2023

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