Keine gedruckte Fassung vorhanden.
Jahr | 2020 |
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Seiten | 36 |
Nummer | UV-0634-D |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Herausgeber | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde. 4. aktualisierte Ausgabe
Auf Gemeindeschiessanlagen wird zum Teil immer noch direkt ins Erdreich geschos- sen. Die Kugelfänge solcher Anlagen enthalten insgesamt mehrere Tausend Tonnen an Blei und anderen Schwermetallen aus dem Schiessbetrieb. Das Schiessen verursacht heutzutage den grössten Eintrag von Blei in die Umwelt. Wenn schadstoffbelastete Kugelfänge das Grundwasser, oberirdische Gewässer oder den Boden gefährden, müssen Massnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen werden. Der Bund beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits seit mehreren Jahren über den VASA-Altlastenfonds an den Kosten von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bei Schiessanlagen. Die vorliegende Mitteilung erläutert, welche Massnahmen der Bund als abgeltungsberechtigt anerkennt.
4. aktualisierte Ausgabe, 2020. Erstausgabe 2006.
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Letzte Änderung 23.12.2020