Trockenwiesen und -weiden

Trockenwiesen und -weiden sind von landwirtschaftlicher Nutzung geprägte, artenreiche Lebensräume. Der Bund hat die wertvollsten Flächen in einem Inventar bezeichnet.

Mit bis zu 100 Pflanzenarten pro Are sind Trockenwiesen und -weiden die artenreichsten Pflanzengesellschaften der Schweiz.  In diesen Ökosystemen leben beinahe zwei Drittel sowohl der gesamten Schweizer Flora als auch der seltenen und gefährdeten Pflanzenarten. Mehr als 400 Arten (13% der Schweizer Flora) kommen ausschliesslich in diesem Lebensraum vor. Dank dieser grossen Vielfalt sind die Lebensräume auch für die Fauna, zum Beispiel für Insekten, sehr wichtig.

Seit 1900 wurden mehr als 95% der Trockenwiesen und –weiden in der Schweiz zerstört, und sowohl ihre Fläche als auch ihre Qualität nimmt weiterhin ab.

Um dem anhaltenden Rückgang dieses Lebensraums entgegenzuwirken, hat der Bundesrat 2010 die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) in ein Inventar nach Artikel 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) aufgenommen.

Das Inventar zählt aktuell 3951 Objekte (Stand 1. Januar 2021), die gesamthaft einem Anteil von 0,7 % der Landesfläche entsprechen.

Schutzziele

Gemäss der TWW-Verordnung sind die Objekte ungeschmälert zu erhalten. Das Schutzziel umfasst insbesondere:

  • die Erhaltung und Förderung der spezifischen Pflanzen- und Tierwelt sowie ihrer ökologischen Grundlagen;
  • die Erhaltung der für die Trockenwiesen typischen Eigenart, Struktur und Dynamik;
  • eine nachhaltig betriebene Land- und Waldwirtschaft.

In einer Vollzugshilfe hat das BAFU die Verordnung präzisiert: vor allem bezüglich der angepassten Bewirtschaftung und Nutzung dieses Lebensraums, die nötig sind, um die Schutzziele zu erreichen.

Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung

Cover Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung

Vollzugshilfe zur Trockenwiesenverordnung. 2010

Bewirtschaftung, Nutzung und Vorranggebiete

Für den Vollzug der Schutzmassnahmen sind die Kantone zuständig. Sie haben auch die Möglichkeit, Vorranggebiete mit entsprechenden Schutzzielen zu definieren. Vorranggebiete sind ein Verbund einzelner Objekte. Die Schutzmassnahmen und die Auflagen für die Bewirtschaftung der einzelnen Objekte werden für jedes Vorranggebiet in einem Managementplan ganzheitlich festgelegt.

Die Vorranggebiete dienen der Vernetzung und sind somit – wie auch die inventarisierten Trockenwiesen und -weiden – wichtige Bestandteile der ökologischen Infrastruktur.

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Letzte Änderung 20.07.2022

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