Keine gedruckte Fassung vorhanden.
Jahr | 2007 |
---|---|
Seiten | 9 |
Nummer | UV-0738-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Nachweis zur Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen
Der am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Artikel 5a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) regelt die Anforderungen bezüglich Fachwissen der Fischenden. Neu müssen alle Fischenden, die eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben wollen, ausreichende Kenntnisse über die Fischerei vorweisen können. Für Kurzzeitpatente wird ein Informationsblatt abgegeben. Für den Erwerb eines grösseren Patentes ist der Besuch eines Kurses nötig.
Vollzugshilfe Anforderung an die Fangberechtigung (PDF, 235 kB, 22.09.2009)