Die Böden in der Schweiz sind über Jahrtausende entstanden. Im Durchschnitt braucht es 100 Jahre, um einen Zentimeter Boden aufzubauen. Einmal zerstört, kann er sich in menschlichen Zeitmassstäben nicht neu bilden. Die Versiegelung der Erdoberfläche mit luft- und wasserdichten Materialien wie Asphalt oder Beton ist deshalb die gravierendste Veränderung des Bodens durch den Menschen.
Das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum sowie die zunehmende Mobilität und der erhöhte durchschnittliche Wohnflächenbedarf pro Einwohnerin und Einwohner haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einem gesteigerten Bedarf an Bodenfläche geführt. Die Nachfrage nach Boden dürfte auch weiterhin hoch bleiben.
Ein Instrument, um das Wachstum der Siedlungsfläche langfristig zu verfolgen ist die Arealstatistik des Bundesamtes für Statistik BFS. Die Siedlungsflächen beanspruchten 2018 rund 8% der Landesfläche, im Mittelland sogar doppelt so viel (17%).
Der Trend seit 1985: Die Siedlungen und der Wald wachsen, die Landwirtschaftsflächen. Die Siedlungsfläche hat sich durchschnittlich um 9 Fussballfelder pro Tag vergrössert. Besonders zugelegt haben die Wohnareale. Diese wuchsen fast doppelt so schnell wie die Bevölkerung. Dank der Siedlungsentwicklung nach innen hat sich das Tempo des Siedlungswachstums inzwischen auf rund 8 Fussballfelder pro Tag verlangsamt.
Siedlungswachstum und Infrastrukturausbau konzentrieren sich im Mittelland und in den Talböden der grossen Alpentäler. Dementsprechend sind hier auch die grössten Bodenverluste durch Versiegelung zu verzeichnen. Da in diesen Lagen zugleich die qualitativ besten ackerbaulichen Böden vorhanden sind, büssen insbesondere die produktivsten Böden an Fläche ein.
Um den Bodenverlust einzudämmen, verlangt das Raumplanungsgesetztes (RPG) von Bund, Kantonen und Gemeinden, für einen haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden zu sorgen. Mit der ersten Etappe der Teilrevision des RPGs (seit 2014 in Kraft) wurde diesem Prinzip Nachdruck verliehen. Die Siedlungsentwicklung soll in erster Linie in bereits bestehenden Bauzonen erfolgen.
Letzte Änderung 30.07.2025

