Fachbewilligungen

Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen.


Fachbewilligungen

Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen.
Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind je nach Anwendungsbereich und verwendeten Chemikalien unterschiedlich. Das BAFU sorgt dafür, dass das notwendige Fachwissen für die folgenden Tätigkeiten erworben und nachgewiesen werden kann:

Für die folgenden Tätigkeiten ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantwortlich:

  • Verwendung von Begasungsmitteln für die Schädlingsbekämpfung
  • berufliche oder gewerbliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter
  • berufliche oder gewerbliche Verwendung von Mitteln zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern

Publikationen

Pflanzenschutz im Gartenbau

Grundlagen zum Erwerb der Fachbewilligung. 4. überarbeitete Auflage. 2019


Nachweis der Fachkenntnis

Wer eine Fachbewilligung erwerben will, muss in einer Prüfung die für die betroffene Tätigkeit notwendigen Fachkenntnisse nachweisen. Für die Prüfungen sind folgende Trägerschaften und Prüfungsstellen zuständig:

Das BAFU oder das BAG können Ausbildungsabschlüsse von Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen als gleichwertig anerkennen, wenn sie den Anforderungen der Verordnung über die Fachbewilligung entsprechen.

Gesuche um Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen sind mit Lehrplan und Prüfungsreglement einzureichen bei:

BAFU
Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
3003 Bern
chemicals@bafu.admin.ch

Tel: +41 58 463 16 00

Nach bisherigem Recht vom UVEK als gleichwertig anerkannte Prüfungen gelten als Fachbewilligung nach den neuen Verordnungen vom 28. Juni 2005.


Verordnungen für Regelung der Fachbewilligungen

Fünf Verordnungen des UVEK und drei Verordnungen des EDI regeln die Details zu den verschiedenen Fachbewilligungen.

Verordnungen des UVEK

Fünf Verordnungen des UVEK zum neuen Chemikalienrecht verlangen für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln sowie für den beruflichen oder gewerblichen Umgang mit Kältemitteln eine Fachbewilligung. Sie sollen weiterhin eine sorgfältige und umweltschonende Handhabung dieser Chemikalien gewährleisten und ersetzen die bisherigen Departementsverordnungen von 1991 und 1993.

Per 1.1.2026 treten die folgenden revidierten bzw. neu erlassenen Verordnungen in Kraft:

Verordnungen des EDI

Drei Verordnungen des EDI zum neuen Chemikalienrecht verlangen für die Verwendung von Begasungsmitteln zur Schädlingsbekämpfung sowie für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Mitteln zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern eine Fachbewilligung. Sie sollen sicherstellen, dass weiterhin ein ausreichender Schutz beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.

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Letzte Änderung 21.03.2024

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