Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen.
Fachbewilligungen
- Die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau, in der Waldwirtschaft oder in speziellen Bereichen (siehe Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln)
- Die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Holzschutzmitteln
- Den Umgang mit Kältemitteln beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen (siehe Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln)
Für die folgenden Tätigkeiten ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantwortlich:
- Verwendung von Begasungsmitteln für die Schädlingsbekämpfung
- berufliche oder gewerbliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter
- berufliche oder gewerbliche Verwendung von Mitteln zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern
Publikationen
Pflanzenschutz im Gartenbau
Grundlagen zum Erwerb der Fachbewilligung. 4. überarbeitete Auflage. 2019
Nachweis der Fachkenntnis
Wer eine Fachbewilligung erwerben will, muss in einer Prüfung die für die betroffene Tätigkeit notwendigen Fachkenntnisse nachweisen. Für die Prüfungen sind folgende Trägerschaften und Prüfungsstellen zuständig:
Das BAFU oder das BAG können Ausbildungsabschlüsse von Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen als gleichwertig anerkennen, wenn sie den Anforderungen der Verordnung über die Fachbewilligung entsprechen.
Gesuche um Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen sind mit Lehrplan und Prüfungsreglement einzureichen bei:
BAFU
Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
3003 Bern
chemicals@bafu.admin.ch
Tel: +41 58 463 16 00
Nach bisherigem Recht vom UVEK als gleichwertig anerkannte Prüfungen gelten als Fachbewilligung nach den neuen Verordnungen vom 28. Juni 2005.
Verordnungen für Regelung der Fachbewilligungen
Fünf Verordnungen des UVEK und drei Verordnungen des EDI regeln die Details zu den verschiedenen Fachbewilligungen.
Verordnungen des UVEK
Fünf Verordnungen des UVEK zum neuen Chemikalienrecht verlangen für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln sowie für den beruflichen oder gewerblichen Umgang mit Kältemitteln eine Fachbewilligung. Sie sollen weiterhin eine sorgfältige und umweltschonende Handhabung dieser Chemikalien gewährleisten und ersetzen die bisherigen Departementsverordnungen von 1991 und 1993.
Per 1.1.2026 treten die folgenden revidierten bzw. neu erlassenen Verordnungen in Kraft:
Verordnungen des EDI
Drei Verordnungen des EDI zum neuen Chemikalienrecht verlangen für die Verwendung von Begasungsmitteln zur Schädlingsbekämpfung sowie für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Mitteln zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern eine Fachbewilligung. Sie sollen sicherstellen, dass weiterhin ein ausreichender Schutz beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.
Letzte Änderung 21.03.2024