Fachbewilligungen
Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen.
Fachbewilligungen
Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse nachweisen.
Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind je nach Anwendungsbereich und verwendeten Chemikalien unterschiedlich. Das BAFU sorgt dafür, dass das notwendige Fachwissen für die folgenden Tätigkeiten erworben und nachgewiesen werden kann:
Fachbewilligungen
- Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln
Für die folgenden Tätigkeiten ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantwortlich:
- Verwendung von Begasungsmitteln für die Schädlingsbekämpfung
- berufliche oder gewerbliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter
- berufliche oder gewerbliche Verwendung von Mitteln zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern
Publikationen
Inhaltsverzeichnis
Pflanzenschutz im Gartenbau
Nachweis der Fachkenntnis
Wer eine Fachbewilligung erwerben will, muss in einer Prüfung die für die betroffene Tätigkeit notwendigen Fachkenntnisse nachweisen. Für die Prüfungen sind folgende Trägerschaften und Prüfungsstellen zuständig:
Das BAFU oder das BAG können Ausbildungsabschlüsse von Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen als gleichwertig anerkennen, wenn sie den Anforderungen der Verordnung über die Fachbewilligung entsprechen.
Gesuche um Anerkennung von Ausbildungsorganen sind mit Lehrplan und Prüfungsreglement einzureichen bei:
- Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Für alle anderen Gesuche:
BAFU
Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien
3003 Bern
chemicals@bafu.admin.ch
Verordnungen für Regelung der Fachbewilligungen
Fünf Verordnungen des UVEK und drei Verordnungen des EDI regeln die Details zu den verschiedenen Fachbewilligungen.
Verordnungen des UVEK
Fünf Verordnungen des UVEK zum neuen Chemikalienrecht verlangen für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln sowie für den beruflichen oder gewerblichen Umgang mit Kältemitteln eine Fachbewilligung. Sie sollen weiterhin eine sorgfältige und umweltschonende Handhabung dieser Chemikalien gewährleisten und ersetzen die bisherigen Departementsverordnungen von 1991 und 1993.
Per 1.1.2026 treten die folgenden revidierten bzw. neu erlassenen Verordnungen in Kraft:
Verordnungen des EDI
Drei Verordnungen des EDI zum neuen Chemikalienrecht verlangen für die Verwendung von Begasungsmitteln zur Schädlingsbekämpfung sowie für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Mitteln zur Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern eine Fachbewilligung. Sie sollen sicherstellen, dass weiterhin ein ausreichender Schutz beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.