Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Aktionsplan PSM) verabschiedet, welcher zwei Massnahmen in Bezug auf die Fachbewilligungen für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) enthält. Diese Massnahmen sehen eine Neugestaltung des Systems der Fachbewilligungen vor und sollen ab 2027 den bestmöglichen Einsatz von PSM in allen Anwendungsbereichen gewährleisten: Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft und spezielle Bereiche (Unterhalt von Bahn- und Militäranlagen usw.).
Mit diesen beiden Massnahmen wird Folgendes bezweckt:
- Validierung der erworbenen Kompetenzen: Ab 2026 kann die Fachbewilligung nur erworben werden, wenn die Kenntnisse vorgängig in einer Prüfung nachgewiesen worden sind.
- Aktualisierung der Kompetenzen: Ab 2027 neu ausgestellte Fachbewilligungen sind auf fünf Jahre befristet. Ihre Gültigkeit kann verlängert werden, wenn die Inhaberinnen und Inhaber eine bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden absolvieren.
- Ab 2026 werden die Fachbewilligungen in digitaler Form ausgestellt. Alle Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung werden in einem zentralen Register erfasst.
- Ab 2027 Verkauf von PSM für die berufliche Verwendung nur gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung: Dank dem digitalen Nachweissystem mit QR-Code können die Händlerinnen und Händler die Gültigkeit einer Bewilligung in Echtzeit überprüfen.
- Die Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen werden anerkannt und regelmässig auditiert.
Wir begleiten Sie ab 2024 mit präzisen Informationen Schritt für Schritt durch diese Neuerungen.
FAQs:
- Ist meine bisherige Fachbewilligung nach wie vor gültig?
Ja, und zwar bis zum 31. Dezember 2026, sofern Ihre bisherige Fachbewilligung oder Ihr Ausbildungsabschluss von einem Kanton oder einer Schule ausgestellt wurde und in der folgenden Liste aufgeführt ist:
Damit Ihre Fachbewilligung über 2026 hinaus gültig bleibt, müssen Sie diese bzw. Ihren Ausbildungsabschluss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 umwandeln lassen. Angaben dazu werden im Jahr 2024 auf dieser Seite publiziert.
- Ich besitze keine Fachbewilligung bzw. keinen anerkannten Ausbildungsabschluss. Wie kann ich eine Fachbewilligung PSM erwerben?
Es werden regelmässig Ausbildungen mit anschliessender Fachprüfung zur Erlangung der Fachbewilligung durchgeführt, und zwar im Bereich Landwirtschaft von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten, im Bereich Gartenbau von Jardin Suisse und in den speziellen Bereichen von der sanu AG. Für den Bereich der Forstwirtschaft melden Sie sich am besten bei der Koordinationsstelle PSM im Wald.
- Kann ab 2027 die Gültigkeit der Fachbewilligung verlängert werden?
Um Ihre Fachbewilligung zu erneuern, müssen Sie lediglich innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer der Bewilligung diejenigen Weiterbildungen absolvieren, die für Ihren Anwendungsbereich vorgeschrieben sind. Ein Beispiel: Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt die obligatorischen Weiterbildungen im Bereich Landwirtschaft absolviert haben, wird Ihre Fachbewilligung automatisch verlängert.
- Ich besitze eine Fachbewilligung aus einem EU- bzw. EFTA-Staat. Darf ich heute und auch nach 2027 in der Schweiz PSM ausbringen?
Ja, sofern der Einsatz in der Schweiz nicht mehr als 90 Tage in einem Kalenderjahr dauert. Bei einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz von mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr wird die EU-/EFTA-Fachbewilligung nicht anerkannt. Einsätze, deren Dauer 90 Tage pro Jahr überschreitet, werden einer Niederlassung in der Schweiz gleichgestellt und unterliegen somit schweizerischem Recht. Die schweizerischen Bestimmungen über PSM schreiben vor, dass berufliche oder gewerbliche Verwenderinnen und Verwender zur Erlangung einer Fachbewilligung PSM eine Prüfung ablegen müssen.
- Darf ich heute oder nach 2027 ohne Fachbewilligung PSM kaufen, die für die berufliche Verwendung bestimmt sind?
Nein, PSM für die berufliche Verwendung dürfen ausschliesslich von Inhaberinnen und Inhabern einer gültigen Schweizer Fachbewilligung PSM kaufen werden. Nichtberufsleute, die lediglich im privaten Rahmen PSM verwenden, können keine Fachbewilligung erwerben.
- Benötige ich für die nichtberufliche Verwendung von PSM eine Fachbewilligung?
Nein, wer PSM nicht für berufliche Zwecke verwendet, benötigt keine Fachbewilligung. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass es sich um einen rein privaten Gebrauch handelt.
- Dürfen Personen ohne Fachbewilligung derzeit und auch nach 2027 PSM ausbringen, die für die berufliche Verwendung bestimmt sind?
Ja, aber nur unter Anleitung einer Person vor Ort, die eine in der Schweiz gültige Fachbewilligung PSM besitzt. So dürfen beispielsweise Saisonarbeitskräfte oder auch Drohnenpilotinnen und -piloten PSM ausbringen, wenn sie vor Ort von einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Fachbewilligung oder eines Ausbildungsabschlusses angeleitet werden, der als Fachbewilligung anerkannt ist.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 27.06.2023